Inkasso Service Newsletter Dezember 2005
Themen des Newsletters:
- Insolvenzen 2005: Bis September Forderungen in Höhe von 28 Milliarden Euro betroffen!
- Versagung der Restschuldbefreiung
- Juristische Informationen im Internet: Mietrecht
- Urteile zum Thema Weihnachten und Silvester
- Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
1. Insolvenzen 2005: Bis September Forderungen in Höhe von 28 Milliarden Euro betroffen!
Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes von Dezember sind im Jahre 2005 bis Ende September Forderungen in Höhe von ca. 28 Milliarden Euro von Insolvenzen betroffen gewesen. Im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres lag dieser Betrag bei 29,4 Milliarden Euro. Die Zahl der von Insolvenzen betroffenen Beschäftigten lag bis September bei 135564, das sind 11,8 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die Zahlen zeigen, dass die Pleitewelle trotz geringfügig positiver Entwicklung leider nach wie vor ungebrochen ist. Viele dieser Forderungsausfälle wären durch professionelleres und konsequenteres Forderungsmanagement vermeidbar gewesen.
Zahlreiche Forderungsverluste könnten bereits im Vorfeld durch die Einholung von Wirtschaftsauskünften über potenzielle Vertragspartner vermieden werden. Die Einholung solcher Auskünfte ist heutzutage per Internet in Sekundenschnelle bei Auskunfteien und Inkassounternehmen möglich. Viele Gläubiger zögern aus Kostengründen Wirtschaftsauskünfte einzuholen. Tatsächlich sind solche Auskünfte relativ preiswert - im Vergleich zur Höhe der anderenfalls drohenden Zahlungsausfälle sind die Kosten sogar verschwindend gering.
2. Versagung der Restschuldbefreiung
Dem Antrag eines Schuldners auf Restschuldbefreiung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode wird in der Praxis fast immer stattgegeben.
Unter bestimmten Umständen kann die Restschuldbefreiung jedoch versagt werden.
Voraussetzung dafür ist zunächst der Antrag eines Insolvenzgläubigers im so genannten Schlusstermin, in dem die Gläubiger Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen bevor über den Antrag auf Restschuldbefreiung entschieden wird.
Voraussetzung ist ferner, dass ein Versagungsgrund vorliegt, vgl. § 290 der Insolvenzordnung. Nach dieser Regelung ist die Restschuldbefreiung zum Beispiel zu versagen wenn der Schuldner eine Insolvenzstraftat begangen hat, wenn er in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder danach vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat oder wenn er im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unangemessene Verbindlichkeiten begründet hat.
Die Versagung setzt einen entsprechenden Antrag eines Gläubigers voraus - eine Möglichkeit die bisher viel zu selten von den leer ausgehenden Forderungsinhabern genutzt wird.
3. Juristische Informationen im Internet: Mietrecht
Umfangreiche Informationen zum Thema Mietrecht bietet die Homepage http://www.anwaltonline.com .
Unter anderem finden sich dort Muster für Mietverträge, Mängelanzeigen, Mieterhöhungen und Abmahnungen, die online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden können. Darüber hinaus enthält die Homepage zum Beispiel Informationen zu Nebenkosten, Mängeln, Urteilen, Gesetzen und Mietspiegeln.
4. Urteile zum Thema Weihnachten und Silvester
Urteile zu weniger beschaulichen Ereignissen rund um Weihnachten und Silvester finden Sie unter http://www.gesichertes-leben.de/4447.htm .
Hier nur einige Beispiele:
Feuer durch Wunderkerzen
Eine Weihnachtskrippe war in Feuer aufgegangen, weil sie unter einem Tannenbaum
stand während an diesem brennende Wunderkerzen hingen. Das Landgericht Offenburg
hat entschieden, dass ein Fall grober Fahrlässigkeit vorlag und dass die Hausratsversicherung
deshalb den Schaden nicht zu ersetzen brauchte.
Brennender Adventskranz
Während der Adventskranz brannte war eine Frau zunächst zur Toilette gegangen
und hatte dann einem Gast die Tür geöffnet. Die Frau haftete für den entstandenen
Schaden nicht, da laut Landgericht Nürnberg-Fürth nur leichte und keine grobe
Fahrlässigkeit vorlag.
Körperliche Reize
Während der Frühstückstisch mit angezündeten Kerzen geschmückt war beendeten
Freund und Freundin das Frühstück im Bett. Ergebnis: Die halbe Wohnungseinrichtung
brannte ab. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Keine Haftung, Vergesslichkeit
wegen "körperlicher Reize" der Partnerin ist ein entschuldbares Verhalten.
5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
Gerechtigkeit befriedigt oft keine der Streitparteien
- van Wyck Brooks -
Nichts, dem die Gerechtigkeit mangelt, kann moralisch richtig sein.
- Marcus Tullius Cicero -
Was klagt Ihr über die vielen Steuern? Unsere Trägheit nimmt uns zweimal
so viel ab, unsere Eitelkeit dreimal so viel und unsere Dummheit viermal so
viel.
- Benjamin Franklin -
Steuern sind der Preis unserer Zivilisation.
- Oliver Wendel-Jones -
Noch nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die
Wirklichkeit.
- Jean Giraudoux -
Die ZYKLOP INKASSO DEUTSCHLAND AG wünscht Ihnen ein schönes und besinnliches
Weihnachtsfest, einen "guten Rutsch" ins neue Jahr und ein gesundes
und erfolgreiches Jahr 2006.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

