Inkasso Service Newsletter 01/11
Themen des Newsletters:
- SCHUFA-DatenschutzSiegel
- EU plant Eintreibung von Auslandsschulden zu erleichtern
- Reform des Insolvenzrechts
- Gesetzlicher Basiszinssatz
1. SCHUFA-DatenschutzSiegel
Der Datenschutz hat bei Zyklop schon immer einen hohen Stellenwert eingenommen. Aus diesem Grunde wurde die SCHUFA Anfang dieses Jahres gebeten, alle Aspekte des Datenschutzes bei Zyklop gründlich zu überprüfen.
Im Juni 2011 hat die SCHUFA Zyklop Inkasso nach intensiven Überprüfungen vor Ort das SCHUFA-DatenschutzSiegel verliehen. Damit wurde Zyklop für die Bereiche
- Aktuelle Datenschutzanforderungen
- Angewandte Sicherheitsstandards
- Technisch und fachlich korrekter Umgang mit Datenschutzsystemen und-prozessen
einwandfreier Umgang mit dem Datenschutz bestätigt. Allgemeine Informationen über das Datenschutzsiegel finden Sie unter www.datenschutzsiegel.de
2. EU plant Eintreibung von Auslandsschulden zu erleichtern
Anfang dieser Woche hat die EU-Justizkommissarin Viviane Reding Planungen für ein europäisches Verfahren zur vorläufigen Kontenpfändung vorgestellt. Der geschuldete Betrag soll künftig auf dem Konto des Auslandsschuldners blockiert werden können, bis ein Gericht über die Forderungen entschieden hat. Diese Blockierung soll überraschend und ohne Anhörung des Schuldners erfolgen um zu verhindern, dass der Schuldner sein Vermögen beiseite schafft.
Ob und wann diese Regelungen in Kraft treten werden, bleibt abzuwarten. Zuvor müssen das EU-Parlament und die EU-Länder zustimmen. Zyklop Inkasso wird die Entwicklung genau beobachten.
3. Reform des Insolvenzrechts
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt.
Kern ist bei Verbraucherinsolvenzen die Verkürzung des Verfahrens der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre. Diese Halbierung soll es nicht zum Nulltarif geben: Sie soll vielmehr nur dann gewährt werden, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein Anteil der Schulden beglichen werden. Der Anteil der zu begleichenden Schulden soll ungefähr bei einem Viertel liegen.
4. Gesetzlicher Basiszinssatz
Seit 01. Juli 2011 liegt der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bei 0,37 %.
Der gesetzliche Zinssatz liegt, wenn eine Privatperson beteiligt ist, 5 % darüber, also bei 5,37 %, unter Geschäftsleuten 8 % darüber, also bei 8,37 % (§§ 247, 288 BGB).
Unser Rat: Vereinbaren Sie mit Ihren Vertragspartnern für den Fall des Verzuges einen höheren Zinssatz. Eine solche Vereinbarung geht dem gesetzlichen Zinssatz immer vor! Außerdem ersparen Sie sich eine Menge Rechnerei, da der gesetzliche Zinssatz sich halbjährlich ändern kann.
Den jeweiligen aktuellen gesetzlichen Zinssatz finden Sie unter www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

