Inkasso Service Newsletter Mai 2006
Themen des Newsletters:
- Arbeitnehmer trägt Beweislast für das Vorliegen einer neuen Krankheit
- ZPO-Reform 2002: Eine Bilanz
- Unternehmensinsolvenzen: Rückgang im Februar um 7 Prozent
- Populäre Rechtsirrtümer: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen"
- Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
1. Arbeitnehmer trägt Beweislast für das Vorliegen einer neuen Krankheit
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer neuen Krankheit trägt.
Einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber wegen erneuter Arbeitsunfähigkeit besteht nur dann, wenn keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Hierfür ist der Arbeitnehmer beweispflichtig, wenn der Arbeitgeber das Vorliegen einer neuen Erkrankung bestreitet. Gegebenenfalls muss er seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
LAG Hamm, Urteil vom 18.01.2006, Az. 18 Sa 1418/05
Das Urteil finden Sie im Internet unter
http://www.jurion.de/
2. ZPO-Reform 2002: Eine Bilanz
Das Bundesjustizministerium hat eine Studie vorgestellt, die die Auswirkungen der Reform der ZPO (Zivilprozessordnung) untersucht.
Die Untersuchung kommt weitgehend zu positiven Ergebnissen. Die wesentlichen
Reformziele,
- Stärkung des Schlichtungsgedankens
- Erhöhung der Transparenz gerichtlicher Entscheidungsfindung
- Effektivitätssteigerung durch erhöhten Einzelrichtereinsatz
- Erweiterung des Zugangs zur Berufung
- Umgestaltung der Berufung zu einer Fehlerkontrollinstanz
- Beschleunigung des Berufungsverfahrens und
- Erhöhung der Wirkungsbreite des Bundesgerichtshofes
wurden weitgehend erreicht.
Weitere Einzelheiten unter http://www.bmj.bund.de
3. Unternehmensinsolvenzen: Rückgang im Februar um 7 Prozent
Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 5. Mai ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Februar 2006 (2755 Fälle) um 7 Prozent im Vergleich zum Februar des Vorjahres zurückgegangen. Damit setzt sich der seit Anfang 2005 zu beobachtende Trend eines Rückgangs der Unternehmensinsolvenzen fort. Gleichzeitig stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 43,9 Prozent an. Die Höhe der durch die Insolvenzanträge von Februar betroffenen Forderungen lag nach Angaben der Insolvenzgerichte bei 2,3 Milliarden Euro.
Weitere Informationen dazu unter http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2006/p1940132.htm
4. Populäre Rechtsirrtümer: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen"
Dieser oft zu findende Hinweis ist falsch. Tatsächlich ist es rechtlich nicht möglich, den Rechtsweg durch einseitige Erklärung auszuschließen. Der entsprechende Hinweis ist daher rechtlich unwirksam.
5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
Das Recht ist eine bodenlose Grube.
- John Arbuthnot -
Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.
- Tacitus -
Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig
verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss.
- Roman Herzog -
Ich glaube wir können Juristen in die Kategorie der Monster einreihen.
- John Keats -
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

