Inkasso Service Newsletter Juli 2005
Themen des Newsletters:
- Neuer Basiszinssatz seit 1. Juli 2005
- Klage auf Mietzahlung im Urkundenprozess
- "Flucht in die Verjährung" künftig ausgeschlossen
- Urteile im Internet: BGH-Free
- Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
1. Neuer Basiszinssatz seit 1. Juli 2005
Seit dem 1. Juli 2005 liegt der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bei 1,17 % (vorher: 1,21 %).
Der gesetzliche Zinssatz liegt, wenn eine Privatperson beteiligt ist, 5 % darüber, also jetzt bei 6,17 %, unter Geschäftsleuten 8 % darüber, also bei 9,17 %.
(§§ 247, 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches)
2. Klage auf Mietzahlung im Urkundenprozess
Für Fälle, in denen ein Anspruch vollständig durch Urkunden nachgewiesen werden kann, hat der Gesetzgeber ein beschleunigtes Klageverfahren vorgesehen, den so genannten Urkundenprozess. Dieser bietet für den Kläger eine schnellere Möglichkeit an einen vollstreckbaren Titel zu kommen. Der Beklagte kann Einwendungen gegen die Forderung nur beschränkt geltend machen - nämlich dann, wenn er sie mit Urkunden belegen kann.
Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil vom 1. Juni 2005 (Aktenzeichen: VIII ZR 216/04) entschieden, dass auch rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozess eingeklagt werden kann. Der Anspruch muss lediglich durch Vorlage des Mietvertrages, der ja auch eine Urkunde ist, bewiesen werden.
Der Vermieter hat dadurch auch in den Fällen, in denen der Mieter die Forderung bestreitet, die Möglichkeit schneller an sein Geld zu kommen. Allerdings ergeht nur ein sogenanntes Vorbehaltsurteil: Dem verurteilten Beklagten wird die Möglichkeit belassen in einem Nachverfahren den angeblichen Anspruch in vollem Umfang überprüfen zu lassen. In dieses Nachverfahren kann er sämtliche Beweismittel, also auch die nicht im Urkundenprozess zulässigen, einbringen. Stellt sich im Ergebnis heraus, dass der Anspruch doch nicht bestand hat, hat der Kläger dem Beklagten den durch das Verfahren entstandenen Schaden zu ersetzen.
Weitere Informationen unter http://juris.bundesgerichtshof.de
3. "Flucht in die Verjährung" künftig ausgeschlossen
Die strafrechtlichen Verjährungsvorschriften sollen in Kürze dahin gehend geändert werden, dass die Verjährung einer Straftat ruht, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Strafverfolgungsbehörden seine Auslieferung betreiben.
Bisher läuft in diesen Fällen die Verjährung weiter. Auslieferungsverfahren dauern oft sehr lange. Dies führt dann nicht selten dazu, dass die Straftat nicht mehr verfolgt werden kan,n wenn der Beschuldigte nach Deutschland zurückkehrt.
Nach der Neuregelung ruht die Verjährung sobald die deutschen Behörden ein Auslieferungsersuchen gestellt haben. Die Verjährung beginnt erst wieder zu laufen, wenn der Täter den deutschen Behörden übergeben, das Auslieferungsersuchen abgelehnt oder zurückgenommen wird.
4. Urteile im Internet: BGH-Free
Unter der Bezeichnung "BGH-Free" ermöglicht der RWS-Verlag den kostenfreien und vollständigen Zugang zu allen seit Anfang 1999 ergangenen Zivilrechtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs.
Die Urteile sind zunächst in Monatsübersichten geordnet. Darüber hinaus gibt es eine Übersicht nach Rechtsgebieten und nach Zivilsenaten. Außerdem steht eine Volltext-Stichwortsuchfunktion zur Verfügung.
Weitere Informationen unter http://www.rws-verlag.de
5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
"Jeder hat so viel Recht, wie er Macht hat." (Spinoza)
"Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind geniest der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides)
"Internationales Recht ist das, was Übeltäter missachten, während Rechtschaffene ablehnen es mit Gewalt durchzusetzen." (Leon Uris)
"Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen Gebrauch beträchtlich erweitern." (Mark Twain)
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

