Beitreibung von Forderungen über Inkassounternehmen oder über Rechtsanwälte?
Juni 2006 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Der Gläubiger, der mit professioneller Hilfe seine Schulden beitreiben möchte, steht vor der Entscheidung: Schalte ich einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen ein? Was ist vorteilhafter? Die Antwort hängt ab von der jeweiligen Fallkonstellation und den anfallenden Kosten.
Dem Rechtsanwalt ist es per Gesetz nicht gestattet, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Inkassounternehmen hingegen können bei einer nicht beitreibbaren Forderung auf die Berechnung von Gebühren verzichten, denn sie sind an diese für Rechtsanwälte geltenden Vorschriften nicht gebunden. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens kann folglich kostengünstiger sein.
Andererseits gibt es viele Fälle, in denen die Forderung vom Schuldner bestritten wird und deshalb ohnehin durch Klage über einen Rechtsanwalt durchgesetzt werden muss. Hier macht ein außergerichtliches Inkassoverfahren keinen Sinn, da eine vorgerichtliche Einigung nicht möglich ist.
Ein gutes Inkassounternehmen bietet für unbestrittene wie für bestrittene Forderungen eine faire Lösung!
„Ein gutes Inkassounternehmen bietet für unbestrittene wie für bestrittene Forderungen eine faire Lösung,“ sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland AG. „Bei unbestrittenen Forderungen wird es keine Mühen scheuen, das geschuldete Geld außergerichtlich beizutreiben. Bei bestrittenen Forderungen wird es sich auf die Vermittlung an einen Rechtsanwalt beschränken, ohne dass dadurch unnötige zusätzliche Kosten anfallen“.
Nicht selten betrachten Rechtsanwälte Inkassounternehmen als Konkurrenz. Tatsächlich können sich Inkassounternehmen und Rechtsanwälte durchaus ergänzen, und das zum Vorteil der Mandanten. Dazu der Vorstand des Krefelder Inkassounternehmens: „Rechtsanwälte werden vor allem benötigt um bestrittene Forderungen einzuklagen. Inkassounternehmen sind dagegen die richtigen Ansprechpartner für die außergerichtliche Forderungsbeitreibung, die Zwangsvollstreckung oder Überwachung titulierter Forderungen und das Einholen von Wirtschaftsauskünften über Kunden und Schuldner.“
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