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Effektiveres Auslandsinkasso durch Europäischen Mahnbescheid!

November 2009 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Forderungen verjährenSeit Anfang des Jahres gibt es europaweit das Europäische Mahnverfahren, das es den Gläubigern unter erleichterten Bedingungen ermöglicht, Geldforderungen gegen Schuldner im europäischen Ausland durchzusetzen.

„Endlich wirkt sich die europäische Einigung auch im Bereich der Forderungsbeitreibung aus,“ sagt Lothar Hilse, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland GmbH:

Nach langen Jahren zäher gesetzgeberischer Planung können wir jetzt auch auf ausländische Schuldner Zugriff nehmen!

Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und günstig einen europäischen Titel zu bekommen, wenn die Forderung nicht bestritten ist. Die Titulierung erfolgt über einen Zahlungsbefehl, der bei dem zuständigen Gericht des Landes, in dem der Schuldner wohnt, auf einem Standardformular beantragt werden kann.

Das zum Essener GFKL-Konzern gehörende Inkassounternehmen nutzt dieses Verfahren bereits mit Erfolg. Daneben arbeitet es mit Rechtsanwälten und Inkassounternehmen aus Europa und der ganzen Welt zusammen, um Forderungen im Ausland beizutreiben.

Kontakt

GFKL Financial Services AG
Konzernkommunikation
Telefon: (0201) 102 1192
pr(bittekeinspam)gfkl.com

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
presse(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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Fluchtpunkt Ausland

Bankrotte Unternehmer nutzen liberales EU-Insolvenzrecht. Die Gläubiger gehen leer aus. Es sah nach einem lukrativen Geschäft aus. In Videotheken in ganz Deutschland sollten DVD-Automaten aufgestellt werden. Die Gancza & Koch Zerspanungstechnik in Menden bekam den Auftrag und lieferte pünktlich. Zunächst wurden die Rechnungen prompt bezahlt. » weiter

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Zum Jahresende droht Verjährung!

Am 31. Dezember werden in Deutschland wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Grund dafür ist vielfach das Unwissen von Unternehmen über die geltenden Verjährungsfristen. Des Weiteren verfügen viele Gläubiger noch immer nicht über ein professionelles Forderungsmanagement und zögern mit der Einleitung eines konsequenten Mahnverfahrens so lange, bis die Frist verstrichen ist. » weiter