Zum Jahresende droht Verjährung!

Oktober 2009 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

  • viele Unternehmen machen Ansprüche nicht rechtzeitig geltend
  • Die wichtigsten Regelungen im Überblick
  • Professionelles Mahnverfahren schützt vor Ausfällen

Forderungen verjährenAm 31. Dezember werden in Deutschland wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Grund dafür ist vielfach das Unwissen von Unternehmen über die geltenden Verjährungsfristen. Des Weiteren verfügen viele Gläubiger noch immer nicht über ein professionelles Forderungsmanagement und zögern mit der Einleitung eines konsequenten Mahnverfahrens so lange, bis die Frist verstrichen ist.

Die geltenden Regelungen zur Verjährung von Forderungen erläutert Lothar Hilse, Geschäftsführer der zur GFKL-Gruppe gehörenden Zyklop Inkasso Deutschland GmbH aus Krefeld: „Für die meisten Forderungen gilt die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist. Damit drohen Ende 2009 insbesondere Rechnungen aus dem Jahre 2006 zu verjähren. Dies kann jedoch durch Hemmung oder Neubeginn verhindert werden. Eine Hemmung erfolgt zum Beispiel durch Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Im Falle der Anerkennung eines Anspruchs durch den Schuldner beginnt die Laufzeit der Verjährungsfrist erneut. Der Eintritt der Verjährung wird durch außergerichtliche Mahnungen nicht verhindert. Da es neben der dreijährigen Verjährungsfrist auch noch speziellere kürzere sowie längere Fristen gibt, sollte im Zweifel ein Fachmann zu Rate gezogen werden.“

Damit drohen Ende 2009 insbesondere Rechnungen aus dem Jahre 2006 zu verjähren. Dies kann jedoch durch Hemmung oder Neubeginn verhindert werden.

Geschäftsführer Lothar Hilse rät Gläubigern, vor allem auch die notwendigen zeitlichen Vorläufe bei der Einleitung von Maßnahmen einzukalkulieren: „Die Hemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid erfordert dessen rechtzeitige Zustellung beim Schuldner. Dies kann jedoch schwierig werden, wenn der Schuldner verzogen ist oder wenn der Name oder die Firmierung nicht genau bekannt sind. Die dann erforderlichen Ermittlungen können sich hinziehen – schneller als gedacht ist die Forderung verjährt. Gläubiger sollten mit Blick auf Forderungen, die zum Ende des Jahres zu verjähren drohen, deshalb unverzüglich die Beitreibung einleiten. Je länger sie warten, desto größer ist die Gefahr, dass sich der Eintritt der Verjährung nicht mehr verhindern lässt.“

Ein Überblick über die Verjährungsfristen findet sich auf der Homepage von Zyklop Inkasso unter www.zyklop.de in der Rubrik „Service“.

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pr(bittekeinspam)gfkl.com

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
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