Strafbar: Gewerbsmäßige Firmenbestattung!
Februar 2004 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
"Hilfe im Insolvenzfall binnen 24 Stunden!" - solche Anzeigen, die einen Ausweg für ausweglose Situationen vortäuschen, finden sich immer wieder. Dahinter stecken so genannte gewerbsmäßige Firmenbestattungen: Geschäftsführer von Firmen, die zahlungsunfähig sind, übertragen Geschäftsanteile und Geschäftsführung an den "Bestatter", um sich so der Verantwortung zu entziehen.
Der neue Geschäftsführer schließt die Firma, die Gläubiger haben das Nachsehen: Der frühere Geschäftsführer beruft sich darauf, dass er ja gar nicht mehr der Geschäftsführer sei, sein Nachfolger ist zumeist nicht greifbar und wohnt im Ausland.
"Diese Vorgehensweise ist leider nicht selten, aber absolut illegal!", sagt Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG. "Soll eine Firma aufgelöst werden, ist der Geschäftsführer verpflichtet sämtliche Schulden zu bezahlen. Ist das wegen Zahlungsunfähigkeit nicht möglich hat er Insolvenz zu beantragen. Wenn er dies versäumt macht er sich strafbar!"
Diese Strafbarkeit gilt sowohl für den früheren Geschäftsführer, der den Insolvenzantrag nicht stellt und statt dessen die Geschäftsführung an einen Anderen übergibt, als auch für seinen Nachfolger. Letzterer betreibt dieses "Geschäft" oft systematisch und lässt sich dafür gut bezahlen. "Die Übernahme der Geschäftsführung von mehr als 40 Firmen ist keine Seltenheit," sagt der Vorstand des bundesweit tätigen Krefelder Inkassounternehmens. "Durch eine über das Internet mögliche bundesweite Suche im Handelsregister sind solche planmäßig wiederholten Straftaten problemlos nachvollziehbar. In einem Fall hatten wir 85 Treffer im Handelsregister. Die Spur führt letztendlich sehr oft nach Marbella in Südspanien, wo sich ein gut organisiertes betrügerisches Netz gebildet hat, das solche Geschäfte vermittelt und das bereits die Aufmerksamkeit sowohl der deutschen als auch der spanischen Staatsanwaltschaft auf sich gezogen hat."
Die bundesweite Suche im Handelsregister ist über www.genios.de möglich, als Stichwort braucht dort nur der Name des neuen Geschäftsführers eingegeben zu werden. Das Inkassounternehmen empfiehlt in diesen Fällen nachdrücklich, Strafanzeige zu erstatten. Ein Muster für eine solche Strafanzeige findet sich im Internet unter www.zyklop.de bei "Service / Lexikon". Doch bekommt man auf diese Weise sein Geld?
Der Inkassospezialist zerstört hier alle Illusionen: "Das Geld ist regelmäßig weg!", so Martin Ostgathe. "Es geht hier allein darum, Straftaten aufzudecken und den Tätern das Handwerk zu legen, auch im Interesse potenzieller zukünftiger Opfer."
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