Strafbar: Vertragsschluss trotz Zahlungsunfähigkeit!

März 2004 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Ein Handwerker bekommt einen Auftrag und erbringt die geschuldete Leistung, sein Auftraggeber kann jedoch die vereinbarte Vergütung nicht bezahlen. Eine Wohnung wird vermietet, der neue Mieter zieht ein, danach stellt sich heraus, dass er sich die Miete nicht leisten kann. Fälle, die täglich zu hunderten vorkommen und nicht selten auch die Gläubiger in den Ruin treiben.

"Schuldner, die sich so verhalten, machen sich strafbar!", sagt Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG. "Wer eine Verbindlichkeit eingeht, obwohl er zahlungsunfähig ist, begeht einen Betrug und verstößt gegen Paragraf 263 des Strafgesetzbuches. Diese Strafnorm sieht als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor."

Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, erklärt dadurch schlüssig, dass er auch in der Lage ist, diese zu bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, täuscht er seinen Vertragspartner über seine Zahlungsfähigkeit und begeht einen sogenannten Eingehungsbetrug. Davon ist immer dann auszugehen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und zum Beispiel bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Wie kann man sich vor solchen unerfreulichen Vertragspartnern schützen?

"Präventiv besteht die Möglichkeit, über zukünftige Vertragspartner Wirtschaftsauskünfte einzuholen", so der Vorstand des in Krefeld beheimateten bundesweit tätigen Inkassounternehmens. "Solche Auskünfte bekommt man bei allen größeren Inkassounternehmen und bei Auskunfteien."

Aber was, wenn es dafür schon zu spät ist? Dazu der Inkassofachmann: "In diesem Fall empfehlen wir dringend, Strafanzeige gegen den Schuldner zu erstatten. Dadurch bekommt man zwar nicht unmittelbar sein Geld, oft findet der Zahlungsunfähige dann aber plötzlich doch eine Möglichkeit, seine Schuld zu begleichen, um dadurch die Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Wenn nicht, kann die Forderung auf dem Zivilrechtsweg tituliert werden, damit sie nicht verjährt. Es bleibt dann nur die Hoffnung, dass der Schuldner zu einem späteren Zeitpunkt wieder zahlungsfähig wird."

Ein Muster für eine Strafanzeige im Falle eines Vertragsschlusses trotz vorher abgegebener eidesstattlicher Versicherung hat das Inkassounternehmen unter www.zyklop.de bei "Service / Lexikon" ins Internet gestellt.

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