Forderungsverluste durch zu späte Geltendmachung
Juli 2003 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Viele Gläubiger zögern, gegen Kunden, die durch Nichtzahlung offener Rechnungen zu Schuldnern werden, vorzugehen. Die Befürchtung ist groß, dass man den Kunden verlieren und dann der nächste Auftrag an die Konkurrenz gehen könnte.
Diese Angst der Forderungsinhaber führt dazu, dass viele Mahnungen erst lange nach Fälligkeit versandt werden. Noch länger dauert es dann, bis die Forderung durch den Spezialisten - den Rechtsanwalt oder das Inkassounternehmen - außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt wird. Schnell ist ein halbes oder auch ein ganzes Jahr vergangen - und der Schuldner oft endgültig zahlungsunfähig!
"Tatsächlich zahlen viele Schuldner deshalb nicht, weil sie knapp bei Kasse sind," sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland AG. "Die vorhandenen Barmittel werden dann auf diejenigen Gläubiger verteilt, die zuerst und am hartnäckigsten ihre berechtigte Forderung geltend machen. Die, die später kommen, haben das Nachsehen wenn der Schuldner seine finanzielle Lage nicht mehr in Griff bekommt - und das ist sehr oft der Fall."
Leider wird dies durch die Statistik bestätigt: Die Zahl der zahlungsunfähigen Schuldner ist so hoch wie noch nie, die der leer ausgehenden Gläubiger somit ebenfalls.
Dazu der Vorstand des in Krefeld beheimateten Inkassounternehmens: "Wir empfehlen allen Gläubigern dringend, nach Ablauf der üblichen Zahlungsfristen unverzüglich die offenen Forderungen geltend zu machen sofern die Schuldner nicht wenigstens Raten zahlen. Jedes Zuwarten ist grob fahrlässig. Allgemein gilt der Satz, dass die Chancen für eine erfolgreiche Beitreibung umso geringer sind, je später mit der Geltendmachung begonnen wird!"
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