"Unbekannt verzogen" - immer mehr Schuldner entziehen sich ihren Verpflichtungen!
August 2004 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Immer öfter kommen Schreiben an Schuldner mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück. Viele Schuldner versuchen sich systematisch ihren Verpflichtungen zu entziehen indem sie umziehen und sich mit ihrem neuen Wohnsitz nicht bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
"Wer umzieht und sich nicht ummeldet begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden kann", so Martin Ostgathe, Vorstand der in Krefeld beheimateten Zyklop Inkasso Deutschland AG. In der Tat verstößt ein solches Verhalten gegen Paragraf 11 des Melderechtsrahmengesetzes. Diese Verstöße werden nach Landesrecht geahndet, so sieht zum Beispiel das Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro als Strafe vor.
Was kann der Gläubiger tun, um seine Forderung trotzdem zu realisieren? "Zunächst sind, wenn der Verbleib des Schuldners unbekannt ist, die üblichen Nachforschungen über das Einwohnermeldeamt einzuleiten," so der Vorstand des bundesweit tätigen Inkassounternehmens. "Führt das nicht weiter gibt es für den Fachmann noch andere Möglichkeiten; so können weitere Ermittlungen zum Beispiel über Gewerbeämter, Auskunfteien oder Detekteien erfolgen. Sehr oft ist der Schuldner auch schon anderweitig ‚einschlägig' bekannt, so dass sich gerade bei größeren Inkassounternehmen die Informationen aus verschiedenen Akten zusammenführen lassen."
Bleibt das alles ohne Erfolg macht es durchaus Sinn, die Ermittlungen nach einiger Zeit erneut einzuleiten. Oft ist der Schuldner gezwungen, sich doch wieder beim Einwohnermeldeamt zu melden, insbesondere dann wenn er Arbeit gefunden hat oder wenn er Leistungen vom Staat beansprucht. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Forderung zwischenzeitlich nicht verjährt.
"Sofern auch das nicht weiterhilft kann eine Klage öffentlich zugestellt werden," so der Inkassospezialist. "Die Klage wird dann an der Gerichtstafel des zuständigen Gerichts angeheftet, die Zustellung wird fingiert". Die Verjährung wird dadurch gehemmt - sollte der Schuldner irgendwann wieder auftauchen, kann die Forderung weiter geltend gemacht werden.
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