Inkassounternehmen und Russisch Inkasso

Juni 2003 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Immer wieder gehen Meldungen über sogenannte "Forderungseintreiber" durch die Presse, die die besonders "effektive" Beitreibung von Schulden auch in aussichtslosen Fällen anbieten. Das Ganze läuft dann unter Bezeichnungen wie "Russisch Inkasso" oder "Extrem-Inkasso". Teilweise wird im Zusammenhang mit solchen Beitreibungsmaßnahmen ein sehr repressives und notfalls auch brutales Vorgehen gegen die Schuldner angeboten.

"Mit Inkassounternehmen haben solche Beitreiber nichts zu tun!" sagt Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG. "Es handelt sich durchweg um illegale Unternehmen, die ihren Sitz oft im Ausland haben oder sich hinter einer Telefonnummer oder einer Postfachadresse verstecken."

Dafür haben diese Unternehmen auch allen Grund: Oft lassen sie sich vom Gläubiger einen Vorschuss zahlen und sind dann plötzlich verschwunden, oder sie setzen den Schuldner tatsächlich unter Druck und werden dann selbst zum Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen - so wie übrigens auch deren Auftraggeber, die für die Taten des beauftragten Eintreibers ebenfalls strafrechtlich belangt werden können.

"Eine Zulassung als Inkassounternehmen ist in Deutschland für solche Unternehmen völlig ausgeschlossen!" sagt der Vorstand des bundesweit tätigen Inkassounternehmens mit Sitz in Krefeld. "Sie hätten keinerlei Chance, die für eine Zulassung erforderlichen Hürden zu überwinden."

Tatsächlich müssen Inkassounternehmen vom jeweils zuständigen Landgerichtspräsidenten zugelassen werden - und das setzt nachweisbare Kompetenz in Rechtsfragen und einen einwandfreien Leumund voraus, was die Anbieter des Extrem-Inkassos regelmäßig nicht zu bieten haben.

Doch was ist tun, wenn man zu einem solchen illegalen Beitreiber Kontakt bekommt? Dazu Martin Ostgathe: "Den Gläubigern ist - auch im eigenen Interesse - dringend davon abzuraten, sich solcher Unternehmen zu bedienen. Den Schuldnern kann nur geraten werden sofort Strafanzeige zu erstatten - und zwar sowohl gegen den Beitreiber als auch gegen dessen Auftraggeber, der regelmäßig leichter zu ermitteln ist."

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Email: presse(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

Zyklop Inkasso Newsletter

Zyklop NewsletterAktuelle Infos und Tipps zu Inkasso, Finanzen & Recht.
» Jetzt Newsletter bestellen!

Kunden werben - Prämie sichern

Zyklop Inkasso PrämienNutzen Sie Ihre Kontakte und empfehlen Sie unsere Leistungen.
» Prämie sichern!

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Überfällige Forderungen sind nicht wie guter Wein

Was Sie über Außenstände wissen sollten und wie Sie sie in den Griff bekommen. Außenstände – ein unangenehmes Problem für viele Unternehmen, das durch Abwarten nicht geringer wird. Im Gegenteil: Statistiken belegen, dass die Beitreibungschance um so geringer wird, je länger man mit der Geltendmachung der Forderung wartet. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

TripleCheck von Zyklop: So finden Sie den passenden Mieter!

Mit viel Sorgfalt wählen Vermieter ihre zukünftigen Mieter aus. Leider werden Sie dennoch allzu oft enttäuscht. Ausstehende Mietzahlungen können Immobilienbesitzer in gravierenden Fällen selber in die roten Zahlen treiben. Wie kann man sich davor schützen? Eine Antwort ist TripleCheck – die innovative Dienstleistung der Zyklop Inkasso Deutschland GmbH aus Krefeld. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Änderungen des Datenschutzrechts seit April 2010

Seit dem 01.04.2010 hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden sowie die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien. » weiter