Erneute Reform des Insolvenzrechts

Januar 2002 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Erneut hat der Gesetzgeber das Insolvenzrecht reformiert. Die Änderungen betreffen insbesondere die Insolvenz von Privatpersonen (sog. Privatkonkurs).

Die Durchführung von Insolvenzverfahren wurde vor allem dadurch erleichtert, dass die Verfahrenskosten nunmehr gestundet werden. Die Schuldner brauchen diese Kosten somit nicht mehr sofort selbst aufzubringen.

Darüber hinaus wurde das Verfahren deutlich verkürzt: Die Wohlverhaltensperiode, die der Restschuldbefreiung und damit dem vom Schuldner erstrebten Ziel des Verfahrens vorausgeht, wurde von sieben auf sechs Jahre verkürzt, außerdem wird die Dauer des Insolvenzverfahrens angerechnet, so dass das Verfahren insgesamt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur noch sechs Jahre dauert.

"Die Verkürzung des Verfahrens ist sicher sehr zu begrüßen" sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland AG mit Sitz in Krefeld. "Wie so oft ist der Gesetzgeber allerdings über das Ziel hinaus geschossen. Insbesondere sind die Interessen der Gläubiger, die mehr den je leer ausgehen, völlig außer acht gelassen worden".

Und in der Tat: Die Stundung der Verfahrenskosten führt dazu, dass von dem Vermögen, das der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode eventuell erwirtschaftet, zunächst diese Verfahrenskosten beglichen werden. Für die Gläubiger sind die Chancen, von ihrem Geld noch etwas wieder zu sehen, damit nahezu Null.

"Die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, mit dem neuen Insolvenzrecht einen gerechten Ausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern zu schaffen, ist damit endgültig aufgegeben worden!" sagt der Inkasso-Spezialist. "Ob den Schuldnern damit wirklich geholfen ist, ist die Frage: die potentiellen Gläubiger werden - zu recht - immer vorsichtiger, und damit wird es immer schwieriger, Leistungen zu bekommen ohne diese direkt zu bezahlen.

"Wie kann man sich als Gläubiger schützen? "Am besten, in dem man sich die Leistung sofort bezahlen lässt" sagt der Vorstand von Zyklop Inkasso. "Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Bonitätseinkünfte über seine Kunden einzuholen - ein guter Weg, das Risiko zu minimieren". Tatsächlich wird inzwischen von Inkassounternehmen und Auskunfteien die Möglichkeit angeboten, Auskünfte über Schuldner online, d. h. ohne größere Zeitverzögerung, einzuholen: In dem Moment, in dem der Kunde noch am Ladentisch steht, liegt bereits via Internet die Information vor, ob er solvent ist. Der Fortschritt und das Computerzeitalter machen es möglich, allerdings sind diese Möglichkeiten noch viel zu wenig bekannt und werden viel zu wenig genutzt.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Email: presse(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

Zyklop Inkasso Newsletter

Zyklop NewsletterAktuelle Infos und Tipps zu Inkasso, Finanzen & Recht.
» Jetzt Newsletter bestellen!

Kunden werben - Prämie sichern

Zyklop Inkasso PrämienNutzen Sie Ihre Kontakte und empfehlen Sie unsere Leistungen.
» Prämie sichern!

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Überfällige Forderungen sind nicht wie guter Wein

Was Sie über Außenstände wissen sollten und wie Sie sie in den Griff bekommen. Außenstände – ein unangenehmes Problem für viele Unternehmen, das durch Abwarten nicht geringer wird. Im Gegenteil: Statistiken belegen, dass die Beitreibungschance um so geringer wird, je länger man mit der Geltendmachung der Forderung wartet. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

TripleCheck von Zyklop: So finden Sie den passenden Mieter!

Mit viel Sorgfalt wählen Vermieter ihre zukünftigen Mieter aus. Leider werden Sie dennoch allzu oft enttäuscht. Ausstehende Mietzahlungen können Immobilienbesitzer in gravierenden Fällen selber in die roten Zahlen treiben. Wie kann man sich davor schützen? Eine Antwort ist TripleCheck – die innovative Dienstleistung der Zyklop Inkasso Deutschland GmbH aus Krefeld. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Änderungen des Datenschutzrechts seit April 2010

Seit dem 01.04.2010 hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden sowie die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien. » weiter