Erneute Reform des Insolvenzrechts
Januar 2002 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Erneut hat der Gesetzgeber das Insolvenzrecht reformiert. Die Änderungen betreffen insbesondere die Insolvenz von Privatpersonen (sog. Privatkonkurs).
Die Durchführung von Insolvenzverfahren wurde vor allem dadurch erleichtert, dass die Verfahrenskosten nunmehr gestundet werden. Die Schuldner brauchen diese Kosten somit nicht mehr sofort selbst aufzubringen.
Darüber hinaus wurde das Verfahren deutlich verkürzt: Die Wohlverhaltensperiode, die der Restschuldbefreiung und damit dem vom Schuldner erstrebten Ziel des Verfahrens vorausgeht, wurde von sieben auf sechs Jahre verkürzt, außerdem wird die Dauer des Insolvenzverfahrens angerechnet, so dass das Verfahren insgesamt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur noch sechs Jahre dauert.
"Die Verkürzung des Verfahrens ist sicher sehr zu begrüßen" sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland AG mit Sitz in Krefeld. "Wie so oft ist der Gesetzgeber allerdings über das Ziel hinaus geschossen. Insbesondere sind die Interessen der Gläubiger, die mehr den je leer ausgehen, völlig außer acht gelassen worden".
Und in der Tat: Die Stundung der Verfahrenskosten führt dazu, dass von dem Vermögen, das der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode eventuell erwirtschaftet, zunächst diese Verfahrenskosten beglichen werden. Für die Gläubiger sind die Chancen, von ihrem Geld noch etwas wieder zu sehen, damit nahezu Null.
"Die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, mit dem neuen Insolvenzrecht einen gerechten Ausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern zu schaffen, ist damit endgültig aufgegeben worden!" sagt der Inkasso-Spezialist. "Ob den Schuldnern damit wirklich geholfen ist, ist die Frage: die potentiellen Gläubiger werden - zu recht - immer vorsichtiger, und damit wird es immer schwieriger, Leistungen zu bekommen ohne diese direkt zu bezahlen.
"Wie kann man sich als Gläubiger schützen? "Am besten, in dem man sich die Leistung sofort bezahlen lässt" sagt der Vorstand von Zyklop Inkasso. "Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Bonitätseinkünfte über seine Kunden einzuholen - ein guter Weg, das Risiko zu minimieren". Tatsächlich wird inzwischen von Inkassounternehmen und Auskunfteien die Möglichkeit angeboten, Auskünfte über Schuldner online, d. h. ohne größere Zeitverzögerung, einzuholen: In dem Moment, in dem der Kunde noch am Ladentisch steht, liegt bereits via Internet die Information vor, ob er solvent ist. Der Fortschritt und das Computerzeitalter machen es möglich, allerdings sind diese Möglichkeiten noch viel zu wenig bekannt und werden viel zu wenig genutzt.
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