Zum Jahresende: Verjährung droht!

Oktober 2001 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Zu jedem Jahresende verjähren in Deutschland Forderungen in Höhe von vielen Millionen DM. Der Grund: die meisten Verjährungsfristen beginnen zum Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, zu laufen, und enden dann zumeist zwei oder auch vier Jahre später zum Jahresende.

„Das Verjährungsrecht ist äußerst komplex“ sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland AG mit Sitz in Krefeld. „Es gibt unterschiedlichste Verjährungsfristen, wenn auch die praktisch häufigsten bei zwei bzw. vier Jahren liegen. Forderungsinhaber sind gut beraten, sich über die sie betreffenden Fristen genauestens zu informieren und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, damit der Eintritt der Verjährung zum Ablauf des 31.12. des Jahres verhindert wird“.

Wie kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden? „Laut Gesetz unter anderem durch Klageerhebung und Zustellung eines Mahnbescheides. Aufgrund des Komplexität der Materie kann man den Forderungsinhabern nur empfehlen, dringend die Hilfe eines Fachmannes, d.h. eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassounternehmens, in Anspruch zu nehmen“ sagt Martin Ostgathe. „Man kann hier viel falsch machen, und außerdem muss die Kosten und Gebühren, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassounternehmens anfallen, ja der Schuldner bezahlen, so dass hier Zurückhaltung völlig fehl am Platze ist. Vor allem sollten die erforderlichen Maßnahmen aber schnellst möglich ergriffen werden. Die Einleitung von Maßnahmen erst kurz vor Jahresende birgt unnötige zusätzliche Risiken, vor allem, wenn bezüglich des Schuldners noch Ermittlungen, z. B. wegen der Firmierung oder der aktuellen Adresse, erforderlich sind.“

Ab dem 01.01.2002 gilt ein neues Verjährungsrecht. Wird sich dadurch etwas ändern, wird die Materie vielleicht gar einfacher und übersichtlicher? „Von ‚einfacher und übersichtlicher’ kann kaum die Rede sein“ sagt der Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG. „Die Verjährungsfristen werden zwar übersichtlicher, die meisten werden bei 3 Jahren liegen, ansonsten sind Vereinfachungen allerdings kaum zu erwarten. Der Verjährungsbeginn wird weiterhin bei den meisten Fristen Ende des Jahres liegen, im Gegensatz übrigens zur ursprünglichen Planung, nach der die Verjährungsfristen bereits mit Fälligkeit des Anspruchs beginnen sollten, hier hat sich der Gesetzgeber erfreulicherweise eines Besseren besonnen.“

Fazit: Wer Forderungen hat, sollte schnellstens prüfen oder prüfen lassen, ob diese zu verjähren drohen und gegebenenfalls schnellstens dafür sorgen, dass der Eintritt der Verjährung verhindert wird. Nachlässigkeiten oder Verzögerungen können hier zu erheblichen und sehr ärgerlichen – weil unnötigen – Forderungsausfällen führen. Zahlreiche Hinweise zu den Verjährungsfristen finden sich übrigens bei www.zyklop.de unter Service / Verjährungstabelle.

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