Betrügern das Handwerk legen!
September 2002 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Vielen ist das schon passiert: Ein neuer Kunde bestellt Ware, die Ware wird ordnungsgemäß geliefert, die Zahlung bleibt aus. Bei der weiteren Rechtsverfolgung stellt sich dann heraus, dass der Schuldner längst die sogenannte Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat. Die Folge: Beim Schuldner ist nichts mehr zu holen! Gibt es trotzdem auf legalem Wege noch Möglichkeiten, an sein Geld zu kommen? Und wie kann man solchen Leuten das Handwerk legen?
Die Chancen für eine Beitreibung sind gering, aber bei geschickter Vorgehensweise lassen sie sich deutlich erhöhen! sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland AG. Der Druck muß so verstärkt werden, dass der Schuldner sich zur Zahlung gezwungen sieht. Wir raten in solchen Fällen insbesondere dazu, Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten und, falls der Schuldner noch ein Gewerbe betreibt, beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeuntersagung anzuregen.
Insbesondere die Strafanzeige kann für den Schuldner sehr unangenehme Folgen haben: Ist der Schuldner nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung finanzielle Verpflichtungen eingegangen liegt der strafrechtliche Tatbestand des Betruges nahe. Wenn sich dann im Rahmen des Strafverfahrens herausstellt, dass es noch zahlreiche weitere Gläubiger gibt weil der Schuldner sich systematisch verschuldet hat, muß er mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Oft haben wir auch schon erlebt, dass eine Forderung sich während des Strafverfahrens erledigt hat, sagt der Vorstand des in Krefeld ansässigen Inkassounternehmens. Der Schuldner bietet auf einmal an, die Forderung zu bezahlen wenn dafür die Strafanzeige zurück genommen wird, oder das Verfahren wird eingestellt nach Begleichung durch den Schuldner!
Die Erstattung einer Strafanzeige ist übrigens denkbar einfach ein Brief an die Staatsanwaltschaft, in dem die Umstände geschildert werden und um Überprüfung des Sachverhaltes auf seine strafrechtliche Relevanz gebeten wird, reicht völlig aus. Und das Ganze ist auch noch kostenlos, sofern man auf die dafür überflüssige Einschaltung eines Rechtsanwalts verzichtet. Ein Musterformular für eine solche Strafanzeige finden Sie übrigens bei http://www.zyklop.de unter Service / Lexikon / Muster 01.
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