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Verbesserte Durchsetzung von Forderungen

Mai 2002 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Der Freistaat Sachsen und Thüringen haben die Initiative ergriffen um bundesweit eine Verbesserung der Gläubigerstellung zu erreichen. Der Entwurf für ein „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen“, nachzulesen unter http://www.justiz.sachsen.de, Stichwort: Rechtspolitik, sieht gravierende Änderungen des geltenden Rechts vor.

So soll zum Beispiel dem Bauunternehmer, dessen Rechnung nicht bezahlt wird, das Recht zugestanden werden, das Material, das er beim Schuldner eingebaut hat, wieder auszubauen. Der Unternehmer könnte also Fenster, Türen und Heizkörper, die er geliefert und eingebaut hat, wieder ausbauen und zurück holen.

„Eine längst überfällige Verbesserung der Gläubigerstellung!“ sagt Dr. jur. Ursula Wehrmann-Fritz, Aufsichtsratsvorsitzende der Zyklop Inkasso Deutschland AG. „Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers kann der Bauhandwerker seinen Schaden um den Materialwert verringern, den zahlungsfähigen Schuldner wird hingegen schon die Ankündigung des Ausbaus zur Zahlung veranlassen.“

Eine weitere Verbesserung wäre die Möglichkeit der Gerichte, ein Voraburteil zu erlassen: Wenn aufgrund der Verhandlung bereits eine summarische Beurteilung der Sache möglich ist sollen die Gerichte eine vorläufige Zahlungsanordnung treffen können. Dazu meint die Aufsichtsratsvorsitzende des bundesweit tätigen Inkassounternehmens: „Insbesondere in Bauprozessen würde den Schuldnern endlich die Möglichkeit genommen, durch unberechtigte Einwendungen die Zahlung ewig hinauszuzögern!“

Oft ziehen die Schuldner ohne sich abzumelden um und gelten Bann als „unbekannt verzogen“. Auch dafür sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor: Die Möglichkeiten, Auskünfte bei Behörden einzuholen, sollen erweitert werden, bis hin zur Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder gar Festnahme durch die Polizei. „Auch dies ist eine längst überfällige Verbesserung“, so die Spezialistin für Zwangsvollstreckung. „Allzu leicht wird es bisher den Schuldnern gemacht, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen.“

Es bleibt zu hoffen, dass der Entwurf bald zum Gesetz wird.

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