Dienstwagen: Mit einem Bein im Knast

Juli 2002 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung – zumeist ohne zu ahnen, welche Haftungsprobleme auf sie zukommen können.

„Die persönliche Haftung kann zu erheblichen finanziellen Einbußen bis hin zu einer Gefängnisstrafe führen“ sagt Lothar Hilse, Justiziar der Zyklop Inkasso Deutschland AG und Herr über die 51 Firmenwagen des Unternehmens.

Tatsächlich kann jede für einen Unfall mit ursächliche grobe Fahrlässigkeit eine Haftung nicht nur des Fahrers sondern auch des verantwortlichen Fuhrparkleiters und des Geschäftsführers nach sich ziehen. Bei Fahrzeugen, die im Eigentum der Firma stehen, kann die Versicherung von den Verantwortlichen bis zu 5000 Euro verlangen, bei Leasingfahrzeugen kommt es sogar zum Totalregress. Richtig dramatisch wird es, wenn bei einem Unfall Menschen verletzt oder sogar getötet werden: dann kann es zum strafrechtlichen Vorwurf der Körperverletzung oder Tötung durch fahrlässige Unterlassung kommen, und die werden unter Umständen nicht nur mit Geld- sondern auch mit Freiheitsstrafe geahndet.

„Nur durch ein umfangreiches Risikomanagement läßt sich die Haftungsgefahr einigermaßen begrenzen“ sagt der Justiziar des bundesweit tätigen Inkassounternehmens mit Sitz in Krefeld. „Alle sicherheitsrelevanten Faktoren müssen regelmäßig überprüft werden – angefangen beim Luftdruck der Reifen über das Profil bis hin zu der Frage, ob der Fahrer überhaupt noch im Besitz des Führerscheines ist!“

Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass Fuhrparkchefs verpflichtet sind mindestens alle sechs Monate den Führerschein der Mitarbeiter, die Dienstwagen benutzen, zu überprüfen. Der Jurist des Inkassounternehmens empfiehlt darüber hinaus, im Arbeitsvertrag oder auch in einem zusätzlichen Fahrzeugbenutzungsvertrag zu vereinbaren, dass allein der Mitarbeiter für die technische Sicherheit und die kontinuierliche Wartung seines Fahrzeuges verantwortlich ist.

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