Anfechtung durch Insolvenzverwalter
März 2005 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Ein Gläubiger hat nach langwieriger Zwangsvollstreckung endlich sein Geld bekommen. Monate oder gar Jahre später, die Angelegenheit ist schon längst vergessen, meldet sich ein Insolvenzverwalter: Er fordert den gesamten gezahlten Betrag zurück. Was ist passiert?
Der Schuldner ist zwischenzeitlich in Insolvenz. Ein Insolvenzverwalter ist eingesetzt worden, der die Vermögensverhältnisse des Zahlungsunfähigen überprüft hat und auf die erfolgte Zahlung gestoßen ist.
"In der Tat hat ein Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Zahlung anzufechten und Rückzahlung zu verlangen," so Martin Ostgathe, Vorstand der Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland AG. "Dies gilt insbesondere für Zahlungen, die in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind, wenn dem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bekannt war."
Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in Paragraf 130 der Insolvenzordnung. Nach Auskunft des Inkassospezialisten wird sie von den Insolvenzverwaltern immer öfter und konsequenter angewandt.
Wie kann sich der Gläubiger dagegen wehren, Geld wieder herausgeben zu müssen, für das er doch eigentlich eine entsprechende Leistung erbracht hat? "Nicht immer sind die Voraussetzungen für eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter erfüllt," so der Vorstand des bundesweit tätigen Inkassounternehmens. "Eine genaue Prüfung ist daher dringend anzuraten. Übrigens kann eine solche Anfechtung nicht zeitlich unbegrenzt erfolgen: Zwei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Verjährung ein. Sofern die Voraussetzungen für eine Anfechtung erfüllt sind bleibt dem Gläubiger allerdings nichts anderes übrig: Der Betrag muss an den Insolvenzverwalter ausgezahlt werden."
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