Trotz 30-Tage-Frist: Mahnungen nicht überflüssig!
Februar 2007 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geraten Schuldner 30 Tage nach
Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug. Nach Verzugseintritt kann
der Gläubiger die Verzinsung der Forderung verlangen und zu Lasten
des Schuldners einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen einschalten.
Sind Mahnungen damit überflüssig?
„Auf keinen Fall“, sagt Lothar Hilse, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland GmbH, „denn der Gesetzgeber hat diese Regelung für Verbraucher deutlich eingeschränkt!“ Und in der Tat: Für Forderungen gegen Privatpersonen gilt die 30-Tage-Frist nur dann, wenn der Vertragspartner in der Rechnung besonders darauf hingewiesen worden ist. Sofern dieser Hinweis fehlt, wird der Verzug wie bisher erst durch eine Mahnung begründet.
„Unabhängig davon wird man auch aus wirtschaftlichen Gründen niemandem guten Gewissens empfehlen können, seine Vertragspartner nach Fristablauf ohne weitere Erinnerung mit rechtlichen Maßnahmen zu überziehen,“ sagt Hilse. „Das bringt dann dem Forderungsinhaber selbst nur unnötigen Ärger, und er wird den Kunden verlieren.“ In der Tat kommt es sehr oft vor, dass Kunden wirklich nur vergessen haben zu bezahlen.
Vereinbaren Sie mit Ihren Kunden eine Frist für die Fälligkeit! Senden Sie, wenn nicht bezahlt wird, nach Ablauf der Frist eine Mahnung.
Wichtig ist, dass die gesetzliche 30-Tage-Frist, wenn sie gilt, auch im Einvernehmen mit den Kunden verkürzt werden kann. Genau dies ist die Empfehlung des Krefelder Inkassounternehmens an alle Gläubiger: „Vereinbaren Sie mit Ihren Kunden eine Frist für die Fälligkeit, zum Beispiel 10 Tage, dokumentieren Sie diese Frist auf der Rechnung und senden Sie, wenn nicht bezahlt wird, nach Ablauf der Frist eine Mahnung.
Durch die Mahnung wird der Kunde in Verzug gesetzt, und zwar bereits vor Ablauf einer 30-Tage-Frist. Viele Kunden werden spätestens dann zahlen, weil sie wirklich die Rechnung nur vergessen haben. In den anderen Fällen sollte das Inkassoverfahren so schnell wie möglich eingeleitet werden“, rät der Geschäftsführer der Zyklop Inkasso Deutschland GmbH.
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