Trotz 30-Tage-Frist: Mahnungen nicht überflüssig!

Februar 2007 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geraten Schuldner 30 Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug. Nach Verzugseintritt kann der Gläubiger die Verzinsung der Forderung verlangen und zu Lasten des Schuldners einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen einschalten. Sind Mahnungen damit überflüssig?

„Auf keinen Fall“, sagt Lothar Hilse, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland GmbH, „denn der Gesetzgeber hat diese Regelung für Verbraucher deutlich eingeschränkt!“ Und in der Tat: Für Forderungen gegen Privatpersonen gilt die 30-Tage-Frist nur dann, wenn der Vertragspartner in der Rechnung besonders darauf hingewiesen worden ist. Sofern dieser Hinweis fehlt, wird der Verzug wie bisher erst durch eine Mahnung begründet.

„Unabhängig davon wird man auch aus wirtschaftlichen Gründen niemandem guten Gewissens empfehlen können, seine Vertragspartner nach Fristablauf ohne weitere Erinnerung mit rechtlichen Maßnahmen zu überziehen,“ sagt Hilse. „Das bringt dann dem Forderungsinhaber selbst nur unnötigen Ärger, und er wird den Kunden verlieren.“ In der Tat kommt es sehr oft vor, dass Kunden wirklich nur vergessen haben zu bezahlen.

Vereinbaren Sie mit Ihren Kunden eine Frist für die Fälligkeit! Senden Sie, wenn nicht bezahlt wird, nach Ablauf der Frist eine Mahnung.

Wichtig ist, dass die gesetzliche 30-Tage-Frist, wenn sie gilt, auch im Einvernehmen mit den Kunden verkürzt werden kann. Genau dies ist die Empfehlung des Krefelder Inkassounternehmens an alle Gläubiger: „Vereinbaren Sie mit Ihren Kunden eine Frist für die Fälligkeit, zum Beispiel 10 Tage, dokumentieren Sie diese Frist auf der Rechnung und senden Sie, wenn nicht bezahlt wird, nach Ablauf der Frist eine Mahnung.

Durch die Mahnung wird der Kunde in Verzug gesetzt, und zwar bereits vor Ablauf einer 30-Tage-Frist. Viele Kunden werden spätestens dann zahlen, weil sie wirklich die Rechnung nur vergessen haben. In den anderen Fällen sollte das Inkassoverfahren so schnell wie möglich eingeleitet werden“, rät der Geschäftsführer der Zyklop Inkasso Deutschland GmbH.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Email: presse(bittekeinspam)zyklop.de

Weitere Artikel und Informationen

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

Zyklop Inkasso Newsletter

Zyklop NewsletterAktuelle Infos und Tipps zu Inkasso, Finanzen & Recht.
» Jetzt Newsletter bestellen!

Kunden werben - Prämie sichern

Zyklop Inkasso PrämienNutzen Sie Ihre Kontakte und empfehlen Sie unsere Leistungen.
» Prämie sichern!

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Überfällige Forderungen sind nicht wie guter Wein

Was Sie über Außenstände wissen sollten und wie Sie sie in den Griff bekommen. Außenstände – ein unangenehmes Problem für viele Unternehmen, das durch Abwarten nicht geringer wird. Im Gegenteil: Statistiken belegen, dass die Beitreibungschance um so geringer wird, je länger man mit der Geltendmachung der Forderung wartet. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

TripleCheck von Zyklop: So finden Sie den passenden Mieter!

Mit viel Sorgfalt wählen Vermieter ihre zukünftigen Mieter aus. Leider werden Sie dennoch allzu oft enttäuscht. Ausstehende Mietzahlungen können Immobilienbesitzer in gravierenden Fällen selber in die roten Zahlen treiben. Wie kann man sich davor schützen? Eine Antwort ist TripleCheck – die innovative Dienstleistung der Zyklop Inkasso Deutschland GmbH aus Krefeld. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Änderungen des Datenschutzrechts seit April 2010

Seit dem 01.04.2010 hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden sowie die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien. » weiter