EU: Europäisches Mahnverfahren beschlossen.
März 2006 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Am 21. Februar 2006 hat der europäische Rat der Justizminister den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in den Mitgliedstaaten der EU beschlossen.
Ziel ist ein beschleunigtes Verfahren zur Titulierung unbestrittener grenzüberschreitender Geldforderungen. Ähnlich dem deutschen Mahnverfahren sollen mit Hilfe eines Formulars die für eine Titulierung erforderlichen Angaben abgefragt werden. Das Formular wird maschinell lesbar sein und elektronisch verarbeitet werden. Das Verfahren soll dadurch preiswert und effizient gestaltet werden.
Das Europäische Mahnverfahren ist ein großer Schritt in die richtige Richtung!
„Das Europäische Mahnverfahren ist ein großer Schritt in die richtige Richtung,“ so Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG. „Die Beitreibung von Forderungen im europäischen Ausland ist bisher äußerst kompliziert: Unterschiedliche Sprachen, unterschiedliche Rechtssysteme und auch unterschiedliche Kostengestaltungen schrecken davon ab, Forderungen außerhalb Deutschlands überhaupt erst geltend zu machen.“
Nach Ausfüllen des Formulars und Beantragung des Mahnverfahrens bei Gericht soll der Zahlungsbefehl dem Schuldner zugestellt werden. Dieser kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen. Die Angelegenheit wird dann vor Gericht verhandelt. Wird kein Einspruch eingelegt wird der Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar erklärt.
Damit wird es erstmals einen europäischen Vollstreckungstitel geben!
„Damit wird es erstmals einen europäischen Vollstreckungstitel geben,“ so der Vorstand des bundesweit tätigen Krefelder Inkassounternehmens, das auch zahlreiche Auslandsforderungen bearbeitet. „Die Vollstreckung wird dann auch ohne umständliche und kostenintensive Anerkennungsverfahren möglich sein.“
Die beschlossene Verordnung wird nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren wirksam werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de.
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