Mietvertrag: Nicht ohne Wirtschaftsauskunft!

Februar 2006 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Ein Mietvertrag wird geschlossen, der Vermieter freut sich, dass er einen sympathischen neuen Mieter gefunden hat – wenige Wochen oder Monate später beginnen die Probleme: Der neue Mieter zahlt nicht! Er ist zahlungsunfähig und hat bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Die Folge: langwierige Prozesse, unsäglicher Ärger sowie erhebliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, auf denen der Vermieter sitzen bleibt, weil bei dem Mieter nichts zu holen ist.

„Leider kommen solche Fälle sehr häufig vor,“ sagt Martin Ostgathe, Vorstand der Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland AG. „Allzu oft verlassen sich Vermieter auf das seriöse Auftreten eines potenziellen Mieters und ahnen nicht im Entferntesten was für ein böses Erwachen dann später auf sie zukommt.“

Allzu oft verlassen sich Vermieter auf das seriöse Auftreten eines potenziellen Mieters !

Eine unangenehme Überraschung, die um so ärgerlicher ist, weil sie vermeidbar gewesen wäre. „Durch die Einholung von Wirtschaftsauskünften kann problemlos geklärt werden, ob ein zukünftiger Vertragspartner bereits als zahlungsunfähig bekannt ist,“ so der Vorstand des bundesweit tätigen Inkassounternehmens. „Eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle, geplatzte Schecks, nicht bezahlte Forderungen – durch eine Bonitätsauskunft kann man solche Informationen kurzfristig bekommen und dadurch eine Menge Geld und Ärger sparen.“

Wirtschaftsinformationen werden von Auskunfteien und Inkassounternehmen angeboten und können auf jede gewünschte Art, zum Beispiel telefonisch, per Fax oder auch direkt online eingeholt werden.

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Email: presse(bittekeinspam)zyklop.de

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