Pleitewelle dauert an!

Dezember 2004 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Das Statistische Bundesamt schätzt in einer Pressemitteilung vom 6.12.2004 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für 2004 auf rund 39000. Diese Zahl liegt geringfügig unter dem Vorjahresniveau (39320). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wird auf 48000 geschätzt, 40% höher als 2003 (33609). Das hängt allerdings auch damit zusammen, dass erst seit Ende 2001 die Möglichkeit besteht, die Verfahrenskosten stunden zu lassen.

Diese Zahlen zeigen, dass ein Ende der Pleitewelle nach wie vor nicht in Sicht ist. Wie kann der Einzelne vorsorgen und verhindern, dass seine Forderungen ausfallen und er möglicherweise selbst in den Teufelskreis der Zahlungsunfähigkeit gerät?

"Ein erheblicher Teil der Forderungsausfälle wäre zu vermeiden, wenn sich die Gläubiger rechtzeitig über die Bonität ihrer Vertragspartner informieren würden," so Martin Ostgathe, Vorstand der Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland AG. "Solche Wirtschaftsauskünfte werden von Auskunfteien und Inkassounternehmen angeboten - und zwar auch online und damit ohne unnötige Zeitverzögerung."

Möglicherweise zahlt der Schuldner trotz positiver Wirtschaftsauskunft nicht. "In dem Fall sollte der Gläubiger so schnell wie möglich klären, warum nicht gezahlt wird," so der Vorstand des bundesweit tätigen Inkassounternehmens. "Gibt der Vertragspartner auch auf Nachfragen hin keine vernünftigen Gründe für die Zahlungsverweigerung an, sollte unverzüglich ein Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden. Die Erfahrung zeigt: je später eine Forderung geltend gemacht wird, desto geringer sind die Erfolgsaussichten."

Sehr oft warten Gläubiger mit der Geltendmachung ihrer Forderungen monate- wenn nicht jahrelang - sei es aus Verunsicherung, sei es, weil sie die Kosten scheuen. Ein Verhalten, das Schuldner bemerken und das ihren Zahlungswiderstand erhöht. Oft wird der Schuldner dann in der Zwischenzeit wirklich zahlungsunfähig - mit dem Ergebnis, dass die Forderung endgültig ausfällt, obwohl sie bei rechtzeitiger und zügiger Geltendmachung durchaus noch hätte beigetrieben werden können.

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