Rechtsform GmbH – Tummelplatz für Betrüger?
Mai 2006 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Viele Geschäftsleute haben das schon erlebt: Da wickelt man ein Geschäft mit einer GmbH ab, das Geld bleibt aus, plötzlich ist bei dem Vertragspartner nichts mehr zu holen. Der Geschäftsführer der GmbH stellt Insolvenzantrag, oder die Firma ist einfach „unbekannt verzogen“. Man sucht Rat beim rechtskundigen Fachmann, und der empfiehlt die Forderung auszubuchen. Kann denn das wirklich wahr sein?
Für Verbindlichkeiten, die eine GmbH eingegangen ist, haftet nur das Firmenvermögen!
„Leider erleben wir solche Fälle täglich,“ so Martin Ostgathe, Vorstand der Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland AG. „Für Verbindlichkeiten, die eine GmbH eingegangen ist, haftet nur das Firmenvermögen. Wenn das – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr vorhanden ist, haben die Gläubiger regelmäßig keine Chance mehr, an ihr Geld zu kommen.“
Aber es muss doch möglich sein, den Geschäftsführer der GmbH zu belangen, wenn der seinen Vertragspartner hereingelegt hat! „Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht. Nur unter ganz engen Voraussetzungen, zum Beispiel im Falle eines Betruges, der dann allerdings auch noch wasserdicht nachgewiesen werden muß, kommt eine Haftung in Betracht“, sagt der Inkassospezialist. „Einen solchen Anspruch durchzusetzen setzt einen weiteren erheblichen finanziellen Aufwand durch den Gläubiger voraus, der erstmal eine Klage einreichen muss. Diesem finanziellen Aufwand stehen äußerst geringe Erfolgsaussichten gegenüber, so dass die Gefahr sehr groß ist hier gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen.“
Welche Möglichkeiten hat man, wenn man die Gefahr solcher Forderungsausfälle möglichst gering halten möchte? Sollte man GmbHs als Geschäftspartner meiden? „Das wäre sicher der falsche Weg und auch praktisch kaum umsetzbar“, so der Vorstand des bundesweit tätigen Inkassounternehmens. „Zumal die meisten GmbHs zuverlässige und geschätzte Geschäftspartner sind. Wir reden hier von einer kleinen Minderheit schwarzer Schafe, die die Mehrheit der seriösen GmbHs in Verruf bringt.“
Was gibt es dann für Möglichkeiten, sich zu schützen? „Eine Möglichkeit, das Risiko deutlich zu verringern, ist die, Wirtschaftsauskünfte über seine Geschäftspartner einzuholen bevor ein Geschäft abgeschlossen wird“, so Martin Ostgathe. Solche Auskünfte können bei Auskunfteien und Inkassounternehmen eingeholt werden. Man erfährt so, wie lange es den Geschäftspartner schon gibt, wie groß die Firma ist und vor allem, ob es bereits negative Vorfälle wie geplatzte Schecks oder eidesstattliche Versicherungen gegeben hat. Mit diesen Informationen kann man die Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners besser einschätzen und dadurch die Gefahr von Zahlungsausfällen deutlich verringern.
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