Schuldner in Saus und Braus?
April 2006 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Zahlreiche Gläubiger haben das schon erlebt: Der Versuch, die eigenen Außenstände beizutreiben, scheitert, weil der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgibt oder in Insolvenz ist und bei ihm – jedenfalls offiziell – nichts zu holen ist.
Danach folgt dann die eigentliche Überraschung: Am Lebensstil des Schuldners, der doch eigentlich pleite sein sollte, ändert sich nichts, jedenfalls nicht zum Negativen. Er betreibt sein Geschäft weiter, und fährt womöglich sogar auf einmal mit einem neuen Auto durch die Gegend. Der geprellte Gläubiger traut seinen Augen nicht!
„Tatsächlich passiert das ziemlich oft!“ sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland AG. „Jeden Tag rufen uns Kunden an, die uns darauf hinweisen, dass beim Schuldner doch was zu holen sein muss, weil er zum Beispiel sein Geschäft weiter betreibe oder gerade ein neues Auto gekauft habe.“
Vollstreckungsmaßnahmen bringen dann gar nichts und kosten nur erneut Geld!
Wie kann so etwas passieren? Kann man hier nicht erneut vollstrecken? „In ein privates neues Auto des Schuldners kann man theoretisch schon vollstrecken – praktisch sieht es aber zumeist so aus, dass das Fahrzeug nur geleast ist oder dass es auf jemand anderen, zum Beispiel die Ehefrau, zugelassen ist!“ sagt der Vorstand des Krefelder Inkassounternehmens. „Vollstreckungsmaßnahmen bringen dann gar nichts und kosten nur erneut Geld.“
Aber darf der Schuldner denn sein Gewerbe weiter betreiben? Diese Frage beantwortet die Gewerbeordnung, laut der die Ausübung eines Gewerbes bei Unzuverlässigkeit des Schuldners durch das Gewerbeamt zu untersagen ist. „In solchen Fällen empfehlen wir dem geprellten Gläubiger dringend, beim zuständigen Gewerbeamt die Untersagung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit zu beantragen!“ sagt Martin Ostgathe. „Auch hier gibt es allerdings Schlupflöcher. Oft läuft der Betrieb unter anderer – wenn auch ähnlicher - Firmierung weiter und Inhaber ist offiziell dann zum Beispiel die Ehefrau. Die 'neue’ Firma haftet dann nicht bezüglich der Schulden der alten Firma, Vollstreckungsversuche sind sinnlos.“
Sind die Gläubiger solchen Machenschaften hilflos ausgeliefert? Dazu sagt der Inkassospezialist: „Fairerweise muss man sagen, dass die Erfolgsaussichten in solchen Fällen nicht sehr groß sind. Es bestehen aber durchaus noch Chancen, wenn man hier – am besten mit Unterstützung eines Fachmanns – beharrlich am Ball bleibt, dem Schuldner immer wieder auf die Füße tritt, ihn immer wieder merken lässt, dass man ihn nicht vergessen hat. Alle drei Jahre kann er erneut die eidesstattliche Versicherung abgeben, er bekommt keine Kredite mehr und seine Konten sind gepfändet. Für viele wird der Druck so stark, dass sie sich schließlich doch zur Zahlung entschließen.“
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