Zum Jahresende: Verjährung von Forderungen droht!
Oktober 2005 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Wie jedes Jahr werden am 31. Dezember in Deutschland wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Zu den Gründen sagt Martin Ostgathe, Vorstand der Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland AG: "Viele Ansprüche werden von den Gläubigern nicht rechtzeitig geltend gemacht. Zum Teil liegt dies daran dass die Verjährungsfristen gar nicht bekannt sind, zum Teil auch daran dass viele Forderungsinhaber mit der Beitreibung so lange zögern bis es dann auf einmal zu spät ist!"
Für die meisten Forderungen gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist, und die liegt bei drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist, zu laufen. Damit drohen insbesondere Rechnungen aus dem Jahre 2002 zu verjähren. Die Verjährung kann verhindert werden durch Hemmung oder Neubeginn. Eine Hemmung erfolgt zum Beispiel durch Zustellung eines Mahnbescheides oder Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger. Die Verjährung beginnt im Falle eines Anerkenntnisses durch den Schuldner neu zu laufen. Der Eintritt der Verjährung wird durch außergerichtliche Mahnungen nicht verhindert. Da es neben der dreijährigen Verjährungsfrist auch noch speziellere kürzere und auch längere Fristen gibt, sollte im Zweifel ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
Die Hemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid erfordert die rechtzeitige Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner. Dies kann schwierig werden, wenn der Schuldner verzogen ist oder wenn der Name oder die Firmierung nicht genau bekannt sind. Die dann erforderlichen Ermittlungen können sich hinziehen - schneller als gedacht ist die Forderung verjährt.
Der Vorstand des bundesweit tätigen Inkassounternehmens rät: "Leiten Sie bezüglich Forderungen, die zum Ende des Jahres zu verjähren drohen, unverzüglich die Beitreibung ein. Je länger Sie warten, desto größer ist die Gefahr, dass sich der Eintritt der Verjährung nicht mehr verhindern lässt."
Einen genaueren Überblick über die Verjährungsfristen finden Sie auf der Homepage von Zyklop Inkasso http://www.zyklop.de unter "Service".
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