Unverzügliche Beitreibung von Forderungen!
Oktober 2010 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung
Wie jedes Jahr, werden am 31. Dezember in Deutschland wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren.
Zu den Gründen sagt Lothar Hilse, Geschäftsführer der zur GFKL-Gruppe gehörenden Zyklop Inkasso Deutschland GmbH aus Krefeld: „Viele Ansprüche werden von den Gläubigern nicht rechtzeitig geltend gemacht. Zum Teil liegt dies daran, dass die Verjährungsfristen gar nicht bekannt sind, zum Teil auch daran, dass viele Forderungsinhaber mit der Beitreibung so lange zögern, bis es auf einmal zu spät ist!“
Leiten Sie mit Blick auf Forderungen, die zum Ende des Jahres zu verjähren drohen, unverzüglich die Beitreibung ein.
Für die meisten Forderungen gilt die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist, die bei drei Jahren liegt. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist. Damit drohen insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2007 Ende 2010 zu verjähren. Die Verjährung wird durch Hemmung oder Neubeginn verhindert. Eine Hemmung erfolgt zum Beispiel durch Zustellung eines Mahnbescheides oder Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, wobei der Forderungsinhaber allerdings in der Lage sein sollte, diese Verhandlungen auch zu beweisen. Im Falle eines Anerkenntnisses durch den Schuldner beginnt die Verjährung neu zu laufen. Der Eintritt der Verjährung wird durch außergerichtliche Mahnungen nicht verhindert.
Da es neben der dreijährigen Verjährungsfrist auch noch speziellere kürzere sowie längere Fristen gibt, sollte im Zweifel ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
Die Hemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid erfordert die rechtzeitige Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner. Dies kann schwierig werden, wenn der Schuldner verzogen ist oder wenn der Name oder die Firmierung nicht genau bekannt sind. Die dann erforderlichen Ermittlungen können sich hinziehen – schneller als gedacht ist die Forderung verjährt.
Je länger ein Gläubiger wartet, desto größer ist die Gefahr, dass sich der Eintritt der Verjährung nicht mehr verhindern lässt.
Geschäftsführer Lothar Hilse rät Gläubigern: „Leiten Sie mit Blick auf Forderungen, die zum Ende des Jahres zu verjähren drohen, unverzüglich die Beitreibung ein. Je länger ein Gläubiger wartet, desto größer ist die Gefahr, dass sich der Eintritt der Verjährung nicht mehr verhindern lässt.“
Ein Überblick über die Verjährungsfristen findet sich auf der Homepage von Zyklop Inkasso unter http://www.zyklop.de in der Rubrik „Service“.
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