Zum Jahresende: Verjährung droht!

Oktober 2004 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Wie jedes Jahr werden am 31. Dezember in Deutschland wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Die Ursache: Viele Ansprüche werden nicht rechtzeitig geltend gemacht, weil deren Inhaber mit der Verfolgung zu nachlässig sind oder weil sie den "Dschungel" der Verjährungsvorschriften nicht durchblicken.

"Die Reform des Verjährungsrechts, die Anfang 2002 in Kraft getreten ist, hat zwar manche Vorschriften vereinfacht, durch die Übergangsvorschriften gelten jedoch teilweise die Verjährungsfristen des neuen und des alten Rechts nebeneinander, was den Überblick nicht erleichtert" sagt Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG mit Sitz in Krefeld.

Verjährungsgefahr besteht zu Ende 2004 insbesondere bei älteren Rückforderungen aus Darlehen, Bürgschaften und sogenannten abstrakten Schuldanerkenntnissen: Nach altem Recht verjährten diese erst nach 30 Jahren, die Gläubiger fühlten sich sicher. Durch die Reform wurden hier jedoch die Fristen auf 3 Jahre verkürzt. Die Verjährungsfristen begannen für diese Forderungen am 1.1.2002 zu laufen, die Verjährung wird daher am 31.12.2004 eintreten. Darüber hinaus werden solche Forderungen verjähren, für die noch die alte vierjährige Verjährungsfrist gilt. Dies gilt insbesondere für Forderungen von Gewerbetreibenden gegen Gewerbetreibende die in den Jahren 2000 oder 2001 fällig waren.

"Im Zweifel können wir nur dringend empfehlen, sich an einen Fachmann zu wenden!" sagt der Vorstand des bundesweit tätigen Inkassounternehmens. "Die Materie der Verjährungsfristen ist extrem komplex und neben den erwähnten zwei-, drei- und vierjährigen Fristen gibt es noch zahlreiche andere Fristen die relevant sein können. Vor allem aber ist dringend zu raten, solche Forderungen unverzüglich und nicht erst im letzten ?????g?˜??U?-¨Moment im Dezember geltend zu machen!"

Die zuverlässigste Hemmung der Verjährung erfolgt durch die Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Die Beantragung muß jedoch vor Ablauf des 31.12.2004 erfolgen - und das kann problematisch werden, wenn zum Beispiel Name, Firmierung oder Adresse des Schuldners unklar sind und erst noch ermittelt werden müssen.

Einen genaueren Überblick über die Verjährungsfristen finden Sie bei www.zyklop.de unter "Service", "Verjährungsfristen".

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