Zinssatz bei Zahlungsverzug

Juli 2007 - Zyklop Inkasso Pressemitteilung

Zinssatz bei ZahlungsverzugSchuldner, die mit der Zahlung in Verzug sind, haben die offenen Forderungen zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Die Zinshöhe richtet sich nach dem gesetzlichen Zinssatz, unter Umständen auch nach der Höhe der vom Gläubiger zu zahlenden Zinsen für einen Bankkredit oder nach einer vertraglich vereinbarten Zinshöhe.

Die Zinshöhe richtet sich nach dem gesetzlichen Zinssatz, sie kann sich allerdings auch nach der Höhe der vom Gläubiger zu zahlenden Zinsen für einen Bankkredit oder nach einer vertraglich vereinbarten Zinshöhe richten - die letzten beiden Alternativen sind für den Forderungsinhaber regelmäßig günstiger.

Der gesetzliche Zinssatz ist abhängig von der Höhe des Basiszinssatzes, der halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli angepasst wird. Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2007 bei 3,19 %. Der gesetzliche Zinssatz liegt gemäß § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter Geschäftsleuten 8 % darüber, also aktuell bei 11,19 %. Ist an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher, das heißt eine Privatperson, beteiligt, liegt der gesetzliche Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz, also derzeit bei 8,19 %. Der jeweils aktuelle Zinssatz ist auf der Homepage der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de, "Aktuelle Zinssätze" einzusehen.

Tatsächlich kann ein Gläubiger bereits dann höhere Zinsen verlangen, wenn er nachweisbar einen in entsprechender Höhe verzinslichen Bankkredit in Anspruch nimmt. Dazu Lothar Hilse, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland GmbH: „Diese Möglichkeit wird leider oft von Gläubigern übersehen. Dabei ist es zur Durchsetzung des Anspruchs noch nicht einmal erforderlich, dass der Gläubiger den Kredit zur Vorfinanzierung der in Frage stehenden Forderung aufgenommen hat.“

Vereinbaren Sie bereits bei Vertragsschluss einen höheren Zinssatz für den Fall des Verzuges!

Höhere Zinsen bekommt der Forderungsinhaber auch dann, wenn er dies mit dem Schuldner vertraglich vereinbart hat. „Auch von dieser Möglichkeit wird leider nur wenig Gebrauch gemacht“, so der Geschäftsführer des Krefelder Inkassounternehmens. „Die Gläubiger verzichten dadurch auf ganz erhebliche potenzielle Zinsansprüche. Unser Tipp lautet daher: Vereinbaren Sie bereits bei Vertragsschluss einen höheren Zinssatz für den Fall des Verzuges. Dies ist dann auch ein zusätzlicher Anreiz für den Vertragspartner, pünktlich zu zahlen. Darüber hinaus erleichtert das die Berechnung des Zinses, da der Zinssatz sich dann nicht alle sechs Monate ändert“, so Hilse.

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