Selbst Anwälte oft nicht im Bild

Zyklop informiert über Streitschlichtung – Entlastung für die Justiz oder heilloses Chaos

Rheinische Post - 17. Januar 2001

(RP). Streitschlichtung – ein Begriff mit dem die Meisten noch nichts anfangen können, obwohl er viele von uns betreffen kann.

Worum geht es? "Den gesetzlichen Rahmen für die Streitschlichtung hat der Bundestag bereits im Jahre 1999 beschlossen. Dadurch wird es den einzelnen Bundesländern ermöglicht, vor bestimmten gerichtlichen Verfahren den Versuch der Streitschlichtung vorzuschreiben", sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso AG mit Sitz in Krefeld. "Und das Thema ist in vielen Bundesländern schon hochaktuell, weil die Streitschlichtung dort bereits zwingend vorgeschrieben ist oder in absehbarer Zeit vorgeschrieben sein wird.

Tatsächlich gibt es das Streitschlichtungsverfahren bereits in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. In Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein soll es im Frühjahr oder Sommer eingeführt werden. In Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland sind entsprechende Gesetze in Vorbereitung, lediglich Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen wollen kein Streitschlichtungsverfahren einführen.

Forderungen bis 1500 Mark

Für welche Klagen ist das Streitschlichtungsverfahren vorgesehen? "In erster Linie für Geldforderungen bis 1500 Mark, in manchen Ländern auch nur bis 1200 Mark und für Streitigkeiten unter Nachbarn sowie Ehrverletzungen", sagt der Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG. "Es gilt nicht für familienrechtliche Streitigkeiten oder die Beantragung von gerichtlichen Mahnbescheiden."

Ziel verfehlt

Sind diese neuen gesetzlichen Regelungen sinnvoll? "Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine Entlastung der Gerichte. Tatsächlich hat er wohl eher ein heilloses Chaos angerichtet", sagt Martin Ostgathe. "Eigentlich hat keiner mehr den Überblick, was jetzt wann und vor allem wo gilt, selbst die Rechtsanwälte sind hier noch nicht gut genug informiert. Uns sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen Rechtsanwälte Klagen eingereicht haben, die dann mangels vorheriger Streitschlichtung vor den Gerichten für unzulässig erklärt wurden.

Und ob das ganze Verfahren überhaupt was bringt, außer weitere Kosten und zeitlicher Verzögerung ist auch zu bezweifeln – meistens ist die Sache von den Parteien schon vorher reichlich ausdiskutiert worden, oder der Streit ist so verfahren, dass eine Streitschlichtung ohnehin nichts mehr bringt."

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