Entlastung oder heilloses Chaos?

Streitschlichtung vor Gerichtsterminen kann viele treffen, sagt die Zyklop AG, bundesweit tätige Inkassofirma aus Krefeld.

Westdeutsche Zeitung - 26. Januar 2001

Streitschlichtung - ein Begriff, mit dem die meisten noch nichts anfangen können, obwohl er viele von uns betreffen kann.

"Den gesetzlichen Rahmen für die Streitschlichtung hat der Bundestag bereits im Jahre 1999 beschlossen. Dadurch wird es den einzelnen Bundesländern ermöglicht, vor bestimmten gerichtlichen Verfahren den Versuch einer Streitschlichtung vorzuschreiben", sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland AG mit Sitz in Krefeld, Königsberger Straße. "In vielen Bundesländern - auch in NRW - ist oder wird die Streitschlichtung zwingend vorgeschrieben."

Das Streitschlichtungsverfahren ist in erster Linie für Klagen oder Geldforderungen bis 1500 Mark, in manchen Ländern auch nur bis 1200 Mark, für Streitigkeiten unter Nachbarn sowie Ehrverletzungen vorgesehen", so Ostgathe. "Es gilt nicht für familienrechtliche Streitigkeiten oder die Beantragung von gerichtlichen Mahnbescheiden. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine Entlastung der Gerichte. Tatsächlich hat er wohl eher ein heilloses Chaos angerichtet", sagt Ostgathe. "Eigentlich hat kaum einer mehr den Überblick, was jetzt wann und vor allem wo gilt. Uns sind viele Fälle bekannt geworden, in denen Klagen eingereicht wurden, die dann wegen Fehlens vorheriger Streitschlichtung von den Gerichten für unzulässig erklärt wurden. Und meistens ist die Sache von den Parteien vorher ausdiskutiert worden - oder der Streit ist so verfahren, dass eine Streitschlichtung ohnehin nichts mehr bringt."

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