"EU-Privatinsolvenz" - Vorsicht Falle!

Flucht vor Gläubigern ins Ausland kann böse enden

Hanse Anzeiger (MG) - 17. Mai 2006

"Schuldenfrei in zwölf Monaten durch Privatinsolvenz im Ausland". So oder so ähnlich lauten die Zeitungsanzeigen. Die EU macht' s möglich behaupten so genannte "Sanierungsberater".

Sie verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Demnach ist ein Insolvenzverfahren, dem sich ein im EU-Ausland lebender deutscher Staatsbürger unterwirft, grundsätzlich auch in Deutschland anzuerkennen. Ihr Angebot: Während der Schuldner in Deutschland sechs Jahre lang alle Einnahmen abgeben müsse, die über der Pfändungsgrenze liegen, komme er zum Beispiel in Frankreich und in den Niederlanden bereits nach 12 beziehungsweise 36 Monaten in den Genuss der Restschuldbefreiung. Voraussetzung sei "lediglich" ein Wohnsitz in dem betreffenden Land. Gegen eine Gebühr werde alles Notwendige organisiert.

Allerdings ist das Insolvenzrecht komplizierter als dem Leser weiss gemacht wird.

"Allerdings ist das Insolvenzrecht komplizierter als dem Leser weiss gemacht wird", warnt Frank Gallep, Justitiar der Zyklop Inkasso Deutschland AG, Krefeld. Wer sich auf den "Schuldentourismus" einlasse, könne ein böses Erwachen erleben. In der Tat ist die Hoffnung, seine Verpflichtungen auf schnelle und bequeme Weise los zu werden, trügerisch. Es muss eine Wohnung angemietet und der Lebensmittelpunkt in das betreffende Land verlegt werden; eine Briefkastenadresse reicht nicht aus. "In Frankreich ist der Aufenthalt durch Benzinquittungen, Strom-, Wasser- und Telefonrechnungen und Vereinsaktivitäten nachzuweisen", erläutert Marion Saupe, Rechtsanwältin im elsässischen Mulhouse die Hürden. Die Insolvenzrichter forderten lückenlose Nachweise. Stelle sich heraus, dass der Wohnsitz getürkt wurde, sei das gesamte Verfahren hinfällig.

Die attraktiven Fristen beziehen sich immer auf besondere Umstände. In Österreich müssen 30 Prozent der Schulden zurückgezahlt werden, um nach zwei Jahren den Rest erlassen zu bekommen. In Holland (drei Jahre) bestimmt der Richter die Quote nach freiem Ermessen. In Belgien verl&aum??l;ngert sich das Verfahren auf fünf Jahre, sobald die Rückzahlungen nicht eingehalten werden. In Frankreich ist eine dauerhafte und hoffnungslose Insolvenz Voraussetzung für eine schnelle Lösung; vor allem dürfen die Schulden nur "in gutem Glauben" - etwa durch eine geplatzte Bürgschaft - entstanden sein. Juristin Saupe: "Notorische Kreditkäufer haben zum Beispiel schlechte Karten." Die Richter ordnen nicht selten an, dass sämtliche Post des Schuldners an den Insolvenzverwalter weiterzuleiten ist. Am Ende kann die Restschuldbefreiung versagt und eine Summe festgelegt werden, die über bis zu zehn Jahre abgetragen werden muss. Ein Zurück in deutsches Recht gibt es dann nicht mehr.

Aufmerksame Gläubiger bekommen das Ganze spitz und stellen den Insolvenzantrag in Deutschland. Dann waren Kosten und Mühen umsonst, denn nach EU-Recht ist das zuerst befasste Gericht zuständig.

Umgekehrtes Risiko: Der Wohnsitz muss mindestens ein halbes Jahr vor dem Insolvenzantrag genommen werden. Zyklop-Experte Gallep warnt: "Aufmerksame Gläubiger bekommen das Ganze spitz und stellen den Insolvenzantrag in Deutschland. Dann waren Kosten und Mühen umsonst, denn nach EU-Recht ist das zuerst befasste Gericht zuständig."

Egal, wo die Reise endet: Sie ist nicht ganz billig. Gute Ratschläge auf dem Papier gibt es zwar schon für 149 Euro. Eine Full-Service-Betreuung inklusive Wohnsitzbeschaffung und Postservice - natürlich ohne Erfolgsgarantie - kostet immerhin 10 000 Euro. "Das Gros der deutschen Privatschuldner kann eine solche Summe ohnehin nicht aufbringen", so Frank Gallep. "Und wem das dennoch gelingt, der bietet die Summe am besten seinen Gläubigern zum Vergleich an. So wird man seine Sorgen am ehesten los."

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