"Letzter Gang nach nirgendwo" - Liquidation von Firmen

Markt und Mittelstand - Juni/2006

Dubiose Unternehmensberater lassen Unternehmen von der Bildfläche verschwinden, schlachten sie aus und liquidieren sie still und leise. Die Gläubiger sehen keinen Cent. Nur wer schnell handelt, hat eine Chance, sein Geld zu retten.

An Aufträgen mangelte es nicht. Die Radeberger Stahl- und Metallbau GmbH (RSM) war mit der Montage von Brandschutztüren auf Großbaustellen voll ausgelastet. Wie ein Blitz aus heiterem Himmel traf die 54 Mitarbeiter ihre fristlose Kündigung - wegen angeblicher Betriebsstilllegung. Ebenso überrumpelt fühlten sich die zahlreichen Lieferanten, deren Rechnungen plötzlich nicht mehr bezahlt wurden. Der Gerichtsvollzieher musste passen, als er Mahnungen und eine Verfügung des Arbeitsgerichtes auf Weiterbeschäftigung des Personals zustellen wollte. Die Briefkästen waren bereits abmontiert.

Von heute auf morgen hatte der Firmeninhaber sein Unternehmen mitsamt allen Verbindlichkeiten an einen Jürgen N. mit Sitz im spanischen Marbella verkauft. Der neue Chef war nicht einmal telefonisch erreichbar. Amtliche Briefe kamen ungeöffnet zurück. Die offenen Gehälter, Lieferantenrechnungen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge addierten sich schließlich auf 3,2 Millionen Euro. Bereits seit Frühjahr 2005 läuft das Konkursverfahren beim Amtsgericht Dresden. Die Aussichten, dass für Mitarbeiter und Gläubiger noch etwas übrig bleibt, werden von Tag zu Trag geringer.

Die RSM, nach der Wende aus der Privatisierung des ehemaligen Landtechnischen Anlagenbaus entstanden, wurde Opfer einer „Firmenbestattung“. So bezeichnet die Justiz den Modus operandi einer besonders gewieften Form von Wirtschaftskriminalität.

Es ist immer dasselbe Muster, nach dem eine Firmenbestattung abläuft: Eine GmbH ist konkursreif, ihr drohen Regressansprüche oder sie steckt aus anderen Gründen in Liquiditätsschwierigkeiten. Im Fall RSM beispielsweise hatte Geschäftsführer Manfred S. den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge die Firmenkasse um rund 483 000 Euro für private Zwecke erleichtert. Um Spuren zu verwischen oder um Schulden loszuwerden, wird eine solche Firma für einen symbolischen Euro abgestoßen. Der Käufer verlegt den Sitz an eine Postfach-Adresse im Ausland, die es nahezu unmöglich macht, die Verfehlungen des Vorbesitzers aufzuklären und Forderungen einzutreiben.

Der neue Besitzer ist nur ein Strohmann. Es wurden schon Obdachlose von der Straße geholt und gegen ein Taschengeld zu Inhabern von ein paar Dutzend Firmen. In einem kürzlich vor dem Landgericht Köln verhandelten Fall reüssierte ein ukrainischer Straßenmusikant offiziell zum Geschäftsführer mehrerer deutscher GmbHs. Der eigentliche „Bestatter“ zieht im Hintergrund die Fäden – und kassiert für seine Bemühungen ein stattliches Honorar von bis zu 15 Prozent der übernommenen Verbindlichkeiten. Üblicherweise fließt es „cash“ ohne Quittung; nicht selten wird so die Firmenkasse auch noch um etwaige Restmittel geplündert.

Unternehmer, denen das Wasser bis zum Hals steht, versilbern aber auch schon mal die Lebensversicherungspolice oder den Schmuck der Ehefrau, um sich eine erstklassige Bestattung leisten zu können. Sie sehen darin den rettenden Strohhalm und eine Möglichkeit, ihren guten Ruf am Heimatort zu retten. Statt als Bankrotteur dazustehen, können sie ihre Geschäftspartner auf stilvolle Weise davon in Kenntnis setzen, sie hätten ihr Lebensziel erreicht, die Firma verkauft.

Eine weitere beliebte Begründung ist die „angegriffene Gesundheit“. Dass die frischgebackenen Privatiers danach quietschvergnügt auf dem Golfplatz anzutreffen sind, bringt nicht nur die hinter ihrem Geld herlaufenden Lieferanten auf die Palme. Auch Inkasso-Routiniers wie Finanzämter, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften wissen nicht, wie sie an die fälligen Steuern bzw. Beiträge kommen sollen.

Nicht selten betreut ein einzelner Bestatter 80 bis 100 GmbHs mit Gläubigerschäden zwischen 300 000 und zehn Millionen Euro!

Die Dunkelziffer der illegalen Firmenbestattungen schätzt Doris Möller, Referatsleiterin für Handels- und Firmenrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin, auf mehrere Tausend pro Jahr. „Nicht selten betreut ein einzelner Bestatter 80 bis 100 GmbHs mit Gläubigerschäden zwischen 300 000 und zehn Millionen Euro“, so Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG, Krefeld.

Dubiose Sanierungsberater gebe es in fast jeder deutschen Großstadt. Sie werben für Ihre Dienstleistung ungeniert mit Tageszeitungsanzeigen unter Überschriften:„So sanieren Sie Clever“„Ihre GmH Probleme lösen wir in 24 Sunden oder „Sofortige Übernahme mit allen Verbindlichkeiten“. Und sie haben regen Zulauf. Selbst angesehene Unternehmer könnten der Verlockung nicht widerstehen, sich ihrer finanziellen Sorgen quasi über Nacht zu entledigen.

Da gibt es zum Beispiel den Fall einer alteingesessenen oberbayerischen Baufirma. Wegen einer fehlerhaften Betonmischung drohten Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe. Statt sich seinen Verpflichtungen zu stellen, antwortete der Geschäftsführer auf die in einer großen Tageszeitung erschienene Anzeige mit dem Titel „Hilfe im Insolvenzfall“ . Nach einem kurzen Telefonat traf er sich bei einem Notar mit Alexander B. aus Hamburg, dem er sämtliche GmbH-Anteile – offiziell für einen Euro – verkaufte. Noch an Ort und Stelle hielt der neue Inhaber eine Gesellschafterversammlung ab, rief den bisherigen Inhaber als Geschäftsführer ab, erteilte ihm Entlastung und bestellte sich selbst zum neuen Geschäftsführer.

Gleichzeitig änderte er den Firmennamen und den -zweck. Kurze Zeit später veräußerte B. die Anteile wiederum an einen Unternehmer im spanischen Marbella. Für Mitarbeiter, Zulieferer und Kunden, die von den Transaktionen nichts mitbekommen hatten, folgte das böse Erwachen nach wenigen Tagen. Über Nacht waren sämtliche Baumaschinen vom Firmengelände verschwunden, in den Büros fehlten die Computer, sogar die Telefonanlage war abmontiert. Der Bauunternehmer erklärte lapidar, er habe die Firma ordnungsgemäß verkauft, zuständig sei nun der neue Geschäftsführer. Nach Hamburg und später ins Ausland geschickte Zahlungsaufforderungen kamen als unzustellbar zurück. Fünf Monate später dann die ernüchternde Nachricht: Ein Insolvenzverfahren sei mangels Masse eingestellt, das Unternehmen von Amts wegen gelöscht worden.

Remus J. aus Wurzen kamen die Gläubiger nach aufwändigen Recherchen auf die Spur. Der mit mehreren Wirtschaftspreisen bedachte einstige ostdeutsche Vorzeigeunternehmer hatte Handwerker an Eigenheimen von Flutopfern arbeiten lassen, jedoch keinen Cent dafür bezahlt – J. war bereits seit 2000 klamm. Schaden: weit über 150 000 Euro. Dann der plötzliche Verkauf der Firma "Jordan Häuser“. Die Auftragnehmer fanden heraus, dass eine Salida GmbH in Berlin die Firma erworben hatte. „Salida“ ist das spanische Wort für „Absprung“. Im Internet wurde bereits gewarnt: Die Firma sei unseriös, der Geschäftsführer sei in Spanien ansässig.

Täuschen, Tricksen, Tarnen ist die Masche. Häufig werden bei den Registereinträgen Namen und Adressen unvollständig oder fehlerhaft angegeben. Bei Sitzverlegungen nach Spanien fallen Notare und Urkundsbeamte zum Beispiel immer wieder auf die Bezeichnung „Apto.“ herein, die sie irrtümlich für die Abkürzung von Appartement halten; tatsächlich steht das Kürzel für „Apatadero“ – Postfach. Folge: Eine Zustellung amtlicher Schreiben ist nicht möglich. Zudem erschweren Unterschiede im deutschen und spanischen Gesellschaftsrecht die Rechtshilfe. Auch deshalb ist die iberische Halbinsel als Endstation für lästige Firmen beliebt – im Fahnderjargon ist von der „Marbella-Connection“ die Rede. Zunehmend gilt dies seit der EU-Erweiterung aber auch für osteuropäische Länder.

Selbst Profis werden in die Irre geführt. In München war das Opfer unlängst ein renommierter Insolvenzverwalter. Dieser hatte die Lagerhalle eines im Verfahren befindlichen Herstellers von Christbaumschmuck an einen Möbelhändler vermietet. Als die fälligen Zahlungen ausblieben, war es schon zu spät – der Firmensitz nach Portugal verlegt.

Politiker, Wirtschaftsverbände und auch die Staatsanwaltschaften beklagen das kriminelle Treiben der Firmenbestatter seit langem. Nach geltendem Recht muss bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz beantragt werden. Der Regelstrafrahmen bei Konkursvergehen sieht bis zu fünf Jahre, in schweren Fällen von Bankrott bis zu zehn Jahre Haft vor. Hinzu kommen mögliche Untreue- oder Betrugstatbestände. Allerdings ist die Beweisführung im konkreten Fall schwierig. Ein Gesellschafterwechsel oder eine Umfirmierung sind legale Vorgänge, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit einer Straftat. Diese muss aber erst einmal bewiesen werden.

Die Grenze zwischen drohender und eingetretener Zahlungsunfähigkeit verlaufe schon rein begrifflich fließend, erläutert der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Bernhard Englisch eine der Hauptschwierigkeiten der Ermittler. Wie klamm eine Firma tatsächlich war, ist im Nachhinein kaum mehr fest stellbar. Mit der Sitzverlegung verschwinden die Firmenunterlagen nicht selten auf Nimmerwiedersehen. „Auf dem Postweg verloren gegangen“, heißt es dann. In diesen Fällen muss das Geschehen durch Zeugenaussagen und Bankbelege rekonstruiert werden.

Inzwischen gibt es bei einigen Landeskriminalämtern spezielle Ermittlungsteams, die Firmenbestattern auf die Spur kommen sollen. Die Berliner Soko mit dem bezeichnenden Namen „Platt“ konnte die Spur verschwundener Akten bis ins Brandenburgische verfolgen. Das Finale absolvierten die Beamten in Gummistiefeln; Sie gruben die Unterlagen aus einem Kartoffelacker.

Eigentliches Ziel ist es jedoch, die Fälle sozusagen „pre mortem“ aufzuklären. Mit einer Art Rasterfahndung werden aus tausenden von Firmenverkäufen oder Geschäftsführerwechseln Indizien für kriminelles Handeln herausgefiltert. Bei den Handelsregistern wird beobachtet, ob bestimmte Namen, etwa die von neuen Inhabern oder Geschäftsführern, gehäuft in Erscheinung treten. Dabei leisten elektronische Datenbanken gute Dienste. Wenn eine Firma an einen bekannten Aufkäufer veräußert wurde, besteht der Anfangsverdacht einer Konkursverschleppung.

Auch der Informationsfluss innerhalb der Behörden ist besser geworden. Registerbeamte, die früher so gut wie alles besiegelten, was ihnen auf den Tisch kam, verweigern heute schon mal eine Beurkundung, wenn sie illegale Praktiken vermuten, und informieren die Kripo. Ein Gschmäckle fand ein Stuttgarter Amtsrichter am beabsichtigen Verkauf einer traditionsreichen Feinkost-Kette. Die war, wie der Jurist erfahren hatte, mit 710 000 Euro Schulden praktisch pleite. Das Ganze hätte lediglich dazu gedient, Spuren zu verwischen. Der Richter beurkundete zwar die Übergabe der Geschäftsführung, veranlasste aber noch an Ort und Stelle ein Insolvenzverfahren. Ergebnis: Der neue Geschäftsführer durfte die Akten nicht mehr verlagern – und muss sich nun unter den strengen Augen der Justiz mit einem regulären Insolvenzverfahren herumschlagen.

Eine löbliche Ausnahme. Meistens sind, wenn endlich offiziell ermittelt wird, die Unterlagen nicht mehr auffindbar. Die Rekonstruktion von Abläufen durch Zeugenaussagen oder Auswertung von alten Bankbelegen bedeutet jedoch jede Menge Kleinarbeit, der nicht alle Behörden Herr zu werden scheinen. Vor einem Riesenberg von größtenteils lückenhaften Ermittlungsakten, die immerhin 33 Tiefgaragenplätze füllten, kapitulierte erst kürzlich die Kölner Justiz. Es ging um Insolvenzverschleppung , Bankrott und Untreue in 272 Fällen. Die am dritten Verhandlungstag abgelegten Geständnisse wurden großzügig honoriert.

Die überführten Firmenbestatter kamen mit niedrigen Bewährungsstrafen davon. So wurde die eigene kriminelle Energie – die Vielzahl der Delikte – den Tätern am Ende zum Vorteil.

Das größte Risiko tragen ohnehin die Vorbesitzer der bestatteten Firmen. Meistens müssen sie in den Kaufverträgen versichern, dass ihre Unternehmen nicht von Insolvenz bedroht sind. In der Vorfreude auf ein unbeschwertes Leben überlesen sie schon mal das Kleingedruckte. Fliegt der Deal auf, ist ihnen – weil sie sich strafbar gemacht haben – ein Verbraucher-Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung verwehrt. Am Ende steht womöglich nicht die erhoffte Rettung, sondern der völlige Ruin. Der frühere RSM-Chef wurde inzwischen für den Griff in die Firmenkasse zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision beantragt. Ex-Shooting-Star Remus J. erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 35 Euro. Die Gläubiger können nun Zivilklage auf Schadenersatz einreichen. „Allerdings ist zweifelhaft, ob da noch an Geld zu kommen ist“, so ihr Sprecher Manfred Seidel.

Den meisten Geschädigten ergeht es vermutlich wie den ostdeutschen Handwerkern. Nach den langwierigen Verfahren ist bei den Firmen bzw. deren Akteuren nichts mehr zu holen, und durch den Zahlungsausfall das eigene Unternehmen vielleicht schon ruiniert. Je früher allerdings eine einge leitete Firmenbestattung aufgedeckt wird, desto größer ist Chance, einen Teil der Forderungen zu realisieren. Schon der Einsatz einfacher Instrumente der Wirtschaftsinformation erschwert illegale Praktiken.

Wenn ein ohnehin zahlungsfauler Kunde plötzlich seine Firma verkaufe, liege der Verdacht auf Firmenbestattung zumindest nahe, sagt Volker Schlehe, Experte für Insolvenzrecht bei der IHK München. Dann gilt es, schnell zu handeln. Weil ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren womöglich die Eintragung des Bestatters ins Handelsregister stoppt, ermutigt Zyklop-Vorstand Ostgathe die Geprellten in jedem Fall zur Strafanzeige. „Ein offenkundig rechtswidriges Geschäft darf nicht beurkundet werden.“ Bei rechtzeitigem Handeln bestehe die Chance, Vermögenswerte zu retten und Beweise zu sichern, die den Vorbesitzer in eine persönliche Haftung zwingen.

Auch die Politik hat das Problem inzwischen erkannt. Mit einem „Gesetz zur Bekämpfung von Missbräuchen, zur Neuregelung der Kapitalaufbringung und zur Förderung der Transparenz im GmbHRecht“ (MiKaTraG) will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Firmenbestattern das Handwerk erschweren. Zum Beispiel soll die Zustellung an Briefkastenadressen erleichtert und die rechtliche Verantwortung des Vorbesitzers ausgedehnt werden. Bis heute liegt allerdings nicht einmal ein Referentenentwurf vor.

Eine präzisere Rechtslage würde auch der Staatsanwaltschaft Mühlhausen in Thüringen helfen, die eines der bislang umfangreichsten Verfahren gegen Firmenbestatter eingeleitet hat. Diesen wird vorgeworfen, bei der Übernahme und Abwicklung von über 500 Unternehmen mehr als 2000 Straftaten begangen zu haben. Der Gläubigerschaden wird auf eine mehrstellige Millionensumme geschätzt. Allein die von den ehemaligen Inhabern kassierten Honorare summieren sich laut der 750 Seiten starken Anklageschrift auf 2,5 bis 5 Millionen Euro.

Link zum Artikel: www.marktundmittelstand.de

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