Fluchtpunkt Ausland
Bankrotte Unternehmer nutzen liberales EU-Insolvenzrecht. Die Gläubiger gehen leer aus.
Impulse - 1. Februar 2007
Es sah nach einem lukrativen Geschäft aus. In Videotheken in ganz Deutschland sollten DVD-Automaten aufgestellt werden. Die Gancza & Koch Zerspanungstechnik in Menden bekam den Auftrag und lieferte pünktlich. Zunächst wurden die Rechnungen prompt bezahlt.
Doch dann ließ sich der Auftraggeber immer mehr Zeit, bis er gar nicht mehr zahlte. Firmenchef Andreas Koch: »Wir sitzen noch heute auf offenen Rechnungen von rund 70 000 Euro - plus Verzugszinsen und Anwaltskosten.« Laut Handelsregister hat der Automatenaufsteller seine Geschäftstätigkeit inzwischen eingestellt.
Der Inhaber ist über alle Berge.
Beliebtes Rückzugsgebiet bankrotter deutscher Unternehmer ist das französische Elsass. Dort vermuten Koch und Bernd Gancza auch ihren ehemaligen Auftraggeber. Denn hier gilt ein liberales Insolvenzrecht. Nach zwölf statt nach 72 Monaten werden Schulden erlassen. Alternativ flüchten Pleitiers nach England, in die Niederlande oder nach Skandinavien. Hier gelten ähnliche Insolvenzregeln (siehe »Reißaus«). Die Gefahr besteht, dass sich noch mehr insolvente Firmenchefs in diese Länder absetzen, wenn Justizministerin Brigitte Zypries das Insolvenzrecht Mitte des Jahres in Teilen verschärft . Unternehmer können sich nur schützen, wenn sie stets über die Bonität ihrer Geschäftspartner informiert sind. »Jeden potenziellen Auftraggeber sollten sie von Auskunfteien prüfen lassen und bei Zahlungsverzug schleunigst Insolvenzanträge stellen«, rät Martina Neumayr, Risk Manager der Auskunftei D&B.
Was viele Geschädigte nicht glauben: Die Entschuldung à la française ist völlig legal. In Europa herrscht freie Wohnsitzwahl. Jeder Unternehmer kann dort Insolvenz anmelden, wo er möchte. Wie schnell ihm dann seine Schulden erlassen werden, ist deutschen Gerichten egal. Das ausländische Insolvenzrecht muss lediglich den deutschen Gesetzen genügen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich urteilte (Aktenzeichen IX ZB 52/00).
Das trifft inzwischen aber fast auf alle europäischen Pleiteregeln zu.
Der Weg ins Ausland ist simpel.
Ohne sich bei den Behörden abzumelden, packen Pleitiers ihre Sachen, mieten eine Wohnung im Wunschland, stellen einen Insolvenzantrag und leben bis auf Weiteres von ihren Ersparnissen. Da es etwa in Frankreich keine Meldepflicht gibt, bleibt der Wohnortwechsel zudem geheim.
Findige Anwaltskanzleien und Unternehmensberater haben den Insolvenztourismus längst als lukrativen Geschäftszweig entdeckt. »Schuldenfrei in zwölf Monaten durch Privatinsolvenz im Ausland« werben sie.
Gute Ratschläge gibt es schon für 19 Euro zuzüglich Porto. Eine Full-Service- Betreuung inklusive Wohnsitzbeschaffung und Postservice im Ausland kostet rund 10 000 Euro. Bisweilen wird ein Grenzübertritt auch nur angedroht. Als Druckmittel dient etwa der Mietvertrag einer Wohnung im Elsass. »Da werden selbst knallharte Banker geschmeidig «, berichtet Unternehmensberater Roland J. Hegger aus Idstein im Taunus. Ein Stuttgarter Immobilienkaufmann zum Beispiel saß nach einem missglückten Bauträgergeschäft auf 220 000 Euro Schulden. Am Ende gab sich die schwäbische Sparkasse mit 10 000 Euro zufrieden.
Schutz vor Bankrotteuren
Ob Kreditinstitut oder Unternehmen - Geschäftspartner können sich wappnen. »Ohne Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei sollten Firmen keinen Auftrag annehmen «, rät Neumayr.
Und ist der Zahlungsverzug schon eingetreten, beeilen sich Lieferanten, vor deutschen Gerichten Insolvenzanträge zu stellen. »Damit ist Bankrotteuren der Gang ins Ausland versperrt«, weiß Frank Gallep, Justiziar der Zyklop Inkasso. Gerichtsstand ist dann nämlich Deutschland.
Doch auch, wenn der Unternehmer schon getürmt ist, gibt es noch Mittel. »Wer weiß, dass sich der Flüchtling oft dort aufhält, informiert das französische Insolvenzgericht«, rät Gallep. Die Richter fordern den Neubürger dann schon mal auf, Benzinquittungen, Strom- und Telefonrechnungen vorzulegen, um zu beweisen, dass der Wohnsitz echt ist. Bei Zweifeln dehnen sie das Insolvenzverfahren dann genüsslich über die deutsche Frist hinaus aus.
Ergänzungen zum Artikel:
Das neue Insolvenzrecht Bundesjustizministerin Zypries reformiert die Entschuldungsregeln. Was Pleitiers erwartet:
Masselose Verfahren
Der Schuldner kann weder Zahlungen an Gläubiger noch Verfahrenskosten aufbringen.
Es gibt kein Insolvenzverfahren, sondern ein Entschuldungsverfahren, das acht
Jahre dauert.
Die Gläubiger dürfen während des gesamten Verfahrens zwangsvollstrecken - allerdings nicht in das Arbeitseinkommen und das Bankkonto.
Insolvenzverfahren
Der Schuldner übernimmt die Verfahrenskosten von zirka 1500 bis 3000 Euro.
Es gibt wie bisher ein Insolvenzverfahren von sechs Jahren bis zur Restschuldbefreiung.
Sämtliche Einnahmen, die über der Pfändungsgrenze liegen, fließen an die Gläubiger.
Verkürzte Insolvenzverfahren
Wenn der Schuldner neben den Verfahrenskosten 20 Prozent seiner Verbindlichkeiten
getilgt hat, wird ihm nach vier Jahren die Restschuldbefreiung erteilt. Bei
einer Quote von 40 Prozent ist er seine Schulden nach zwei Jahren los.

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