Moskauer Bodybuilder treiben die Außenstände »illegal« ein!

Auto Räder Reifen (von Karlheinz Mutz) - 12/04, Seite 79

Viele Unternehmer beklagen in Zeiten schwacher Konjunktur die Zahlungsmoral ihrer Kunden. Dabei sind es nicht generell die Kleinunternehmen, die die Zahlung ihrer Verbindlichkeiten hinauszögern. Auch öffentliche Institutionen wie Kommunalverwaltungen hinken mit den Zahlungen hinterher. Wenn das Forderungsmanagement der Gläubiger versagt, üben auch dubiose Eintreiber Druck auf die Schuldner aus.

Sicherung der Forderungen beginnt schon vor dem Verkauf!

Die Anzahl der Konkurse ist so groß wie nie zuvor. Das erhöht das Risiko des Forderungsausfalls. Wenn Gläubiger nicht mehr weiter wissen, greifen sie auf am Rande (oder darüber hinaus) der Legalität arbeitenden Inkassobüros zurück. »Ihr Schuldner muss kein Russisch können – er wird uns auch so verstehen! Moskau-Inkasso ITM. Ihr Anliegen ist unser Marschbefehl.« Immer häufiger finden sich in den überregionalen Tagesund Wochenzeitungen unter der Rubrik »Geschäftsverbindungen« Angebote vergleichbarer Art. Sie wenden sich an Firmeninhaber und Freiberufler aus allen Branchen, die eines verbindet: Kunden und Geschäftspartner, die partout nicht zahlen wollen oder können. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin »Capital« in der Ausgabe 24.

Statt offene Forderungen auf dem Rechtsweg einzutreiben, setzen Kunden von Moskau-Inkasso ITM & Co auf psychischen Druck. Säumige Schuldner sollen zu Hause von martialisch gekleideten Bodybuildern in Angst und Schrecken versetzt werden – und gefälligst zahlen, am besten sofort. Jeder Unternehmer, der sich von solchen dubiosen Angeboten zur Schuldeneintreibung locken lässt, sollte wissen, dass sich Geldeintreiber und Auftraggeber strafbar machen. Es gibt jedoch genügend legale Möglich keiten, um Forderungen zu realisieren und Geschäftspartner im Vorfeld auf ihre Zahlungsfähigkeit zu überprüfen.

Seit der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 verjähren Forderungen nach drei Jahren. Fristbeginn ist der 1. Januar des Folgejahres, in dem der Zahlungsanspruch entstanden ist. Unternehmer müssen Kunden nicht mehr per schriftlicher Mahnung in Verzug setzen, um Zahlungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Handelt es sich um einen Gewerbetreibenden, gerät er 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug. Ist der Kunde ein privater Verbraucher, muss der Unternehmer auf der Rechnung vermerken, dass nach 30 Tagen der Verzug eintritt.

Das ist Voraussetzung, um die Kosten für die Einleitung des Mahnverfahrens oder die Erhebung einer Zahlungsklage erstattet zu bekommen. Das Mahnverfahren – Vordrucke gibt es im Zeitschriftenhandel – ist ein preiswertes gerichtliches Verfahren ohne Beweiserhebung. Als Folge erwirkt der Schuldner einen Vollstreckungstitel. Legt der Schuldner Widerspruch ein, verwandelt sich das Mahn- automatisch in ein Klageverfahren. Vollstreckungstitel nutzen nichts, wenn der Schuldner untergetaucht ist. »Unbekannt verzogen – immer mehr Schuldner entziehen sich ihren Verpflichtungen« wirbt die Zyklop Inkasso in Krefeld, eine von 600 Inkassofirmen. Seriöse Unternehmen lassen sich daran erkennen, dass sie vom Präsidenten des Landgerichtsbezirks zugelassen sind.

Oft reicht eine außergerichtliche Aufforderungen zur Zahlung

Gute Chancen, doch noch zum Geld zu kommen, sieht Zyklop Inkasso, wenn der Schuldner innerhalb von Deutschland umzieht. Wie alle Inkassounternehmen hat die Firma eine Rechercheabteilung und arbeitet mit Detektiven und Auskunfteien zusammen. Die werden in solchen Fällen aktiv. Handelt es sich um Forderungen, die gerichtlich ausgeklagt sind, realisiert Zyklop Inkasso sie – ohne Kostenrisiko für den Gläubiger – und behält als Entgelt 40 Prozent der zurückgeholten Gelder ein. »Oft reicht eine außergerichtliche Aufforderungen zur Zahlung«, sagt Ursula Wehrmann-Fritz, Aufsichtsratsvorsitzende von Zyklop Inkasso. »Auch unsere Angebote zu Ratenzahlungen werden häufig akzeptiert.«

Im Gegensatz zum Inkasso tritt der Unternehmer beim Factoring die Forderungen an den Factor ab. Beim echten Factoring realisiert dieser sie auf das eigene Risiko. Beim unechten Factoring wird der Vertrag rückgängig gemacht, wenn eine Forderung nicht erfüllt wird. Das Risiko des Ausfalls trägt also der Unternehmer. Einen Vorteil hat Factoring für ihn in beiden Fällen: Er ist liquide, weil der Factor ihm bis zu 80 Prozent des Forderungsbetrages sofort überweist. In vielen Branchen scheuen Unternehmer sich, Factoring in Anspruch zu nehmen. Ein Reifenhändler, der große Mengen dreht, erklärte: »Das sieht nicht gut aus. Was sollen Kunden und Wettbewerber denken, wenn ich meine Forderungen verkaufe, die denken doch, ich habe Liquiditätsengpässe.« Was soll’s. Für die öffentliche Meinung kann sich dieser Reifenhändler nichts kaufen. Seine Forderungen sind beim echten Factoring abgesichert. Ob die Kalkulation die Kosten dafür hergibt, muss jeder Firmeninhaber vor Ort entscheiden.

Unternehmer ab einer Größenordnung von 2,5 Millionen Euro Jahresumsatz besitzen außerdem die Mögichkeit, alle oder einzelne Forderungen gegen Ausfall zu versichern. Versicherer wie die Euler Hermes oder die Coface-Gruppe zahlen, wenn ein Inkasso- oder Mahnverfahren erfolglos verlaufen ist. Grundlage für die Berechnung der Prämie ist vor allem der Vorjahresumsatz des Versicherten. Warum Verpflichtungen nicht erfüllt werden, erklärt eine Mitgliederumfrage des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen. Bei gewerblichen Schuldnern ist die schlechte Auftragslage der häufigste Grund für unbezahlte Rechnungen. Sie machen (Mehrfachnennungen eingeschlossen) rund 79 Prozent aus. Danach werden zu geringes Eigenkapital (73 %), momentaner Engpass (72 %), Ausnutzen von Lieferantenkrediten (54 %), Vorsatz (20 %) und Gleichgültigkeit (12 %) genannt.

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Fluchtpunkt Ausland

Bankrotte Unternehmer nutzen liberales EU-Insolvenzrecht. Die Gläubiger gehen leer aus. Es sah nach einem lukrativen Geschäft aus. In Videotheken in ganz Deutschland sollten DVD-Automaten aufgestellt werden. Die Gancza & Koch Zerspanungstechnik in Menden bekam den Auftrag und lieferte pünktlich. Zunächst wurden die Rechnungen prompt bezahlt. » weiter

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Seit dem 01.04.2010 hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden sowie die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien. » weiter

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Effektiveres Auslandsinkasso durch Europäischen Mahnbescheid

Seit Anfang des Jahres gibt es europaweit das Europäische Mahnverfahren, das es den Gläubigern unter erleichterten Bedingungen ermöglicht, Geldforderungen gegen Schuldner im europäischen Ausland durchzusetzen. „Endlich wirkt sich die europäische Einigung auch im Bereich der aus,“ sagt Lothar Hilse, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland GmbH. » weiter