Verfallen von Ansprüchen

Frankfurter Rundschau - 23. Oktober 2003

Zum 31. Dezember werden in Deutschland wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Denn viele Ansprüche werden nicht rechtzeitig geltend gemacht, weil deren Inhaber mit der Verfolgung zu nachlässig sind oder weil sie den Dschungel der Verjährungsvorschriften nicht durchblicken. Das teilt das bundesweit tätige Inkasso-Unternehmen Zyklop mit.

Insbesondere bei unbeglichenen Rechnungen aus 2001, die nach zwei Jahren verjähren, besteht die Gefahr, dass Ansprüche verfallen. Dies gilt zum Beispiel für Forderungen von Gewerbetreibenden gegen Privatleute oder auch für Arztrechnungen. "Die Materie der Verjährungsfristen ist extrem komplex", sagt Martin Ostgathe, Vorstand des Inkasso-Unternehmens. Im Zweifel solle immer ein Fachmann befragt werden, empfiehlt er.

Die Materie der Verjährungsfristen ist extrem komplex.

Die zuverlässigste Unterbrechung der Verjährung erreicht man durch Beantragung und Zustellung eines Mahnbescheids. Dieser muss jedoch vor Ablauf des 31. Dezember beantragt werden. Und das kann problematisch werden, wenn beispielsweise Name, Firma oder Adresse des Schuldners nicht bekannt sind und erst noch ermittelt werden müssen.

Daher rät Ostgathe dringend, Forderungen unverzüglich und nicht erst im letzten Moment im Dezember geltend zu machen.

Einen Überblick über die Verjährungsfristen gibt es bei www.zyklop.de unter dem Stichwort Service.

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