Rechtzeitig gegensteuern! Die Zahl der Pleiten erreicht neue Rekordhöhen.

Aktuelle Studien belegen: Viele Unternehmer handeln zu spät, wenn ihre Gesellschaft in Schieflage gerät. Firmeninsolvenzen.

Capital Nr. 5 - 17. Februar 2005

Rosenmontag, 8.30 Uhr, Amtsgericht Bremerhaven: Rechtspfleger Rainer Hartmann brütet über seinen Akten. Heute erwartet ihn wieder ein stressiger Sitzungstag. Von 9 Uhr an hat er im Fünfminutentakt insgesamt 15 Insolvenzschuldner zum Berichtstermin geladen.

Auf seinem Schreibtisch stapeln sich die Unterlagen. "Die Arbeit lässt sich ohne Überstunden kaum noch gewissenhaft erledigen", sagt Hartmann. "Statt zusätzliches Personal einzustellen, wird hier abgebaut." Dramatik. Nur große Insolvenzen mit Tausenden von gefährdeten Arbeitsplätzen wie bei Walter Bau, Salamander oder Hettlage machen Schlagzeilen. Die Masse der Unternehmenszusammenbrüche vollzieht sich im Stillen. Mit rund 40 000 Pleiten wurde im vergangenen Jahr ein neuer Rekord erreicht (siehe rechts: Enormer Anstieg"). Dramatisch betroffen sind strukturschwache Räume, wie zum Beispiel die Stadt Bremerhaven.

Dort verdreifachte sich die Zahl der Insolvenzen in den vergangenen fünf Jahren, von 49 in 1999 auf 159 in 2004.

Einige hätten verhindert werden können: Das Capital exklusiv vorliegende Insolvenzjahrbuch 2005 der Acherner Anwaltskanzlei Schultze & Braun sowie eine aktuelle Studie der Hamburger Sozie tät Leimbach belegen, dass viele Firmenlenker die Zeichen der Krise nicht rechtzeitig erkennen und viel zu spät gegensteuern. Dabei gibt es eine Reihe effek tiver Maßnahmen, die Insolvenz zu umschiffen (siehe S. 107: "Die Pleite abwenden"). Führt kein Weg mehr am Insolvenzantrag vorbei, wird er oft so spät gestellt, dass es für die Rettung des Unternehmens zu spät ist (siehe S. 104: "Gründe für Liquidation"). Obendrein sind die überlasteten Gerichte kaum noch in der Lage, sich sachgerecht um jeden Fall zu kümmern - zum Nachteil der Inhaber und ihrer Gläubiger.

Die Ergebnisse der Umfrage der Kanzlei Leimbach unter 500 Geschäftsführern insolventer Unternehmen alarmieren: Bis zu sechs Jahre lang nahmen sie Bilanzverluste in Kauf, ohne zu handeln. 45 Prozent der befragten Geschäftsführer gaben an, die drohende Insolvenz nicht klar erkannt zu haben. Die Verfahren endeten in 55 Prozent der Fälle mit der Auflösung. "Dabei ist es oft möglich, die Liquidation zu vermeiden und das Unternehmen zu retten", sagt Anwalt und Berater Michael Leimbach.

Auch der Insolvenzantrag von Walter Bau Anfang Februar, der inzwischen elf weitere Anträge von Tochtergesellschaften nach sich zog, wird zum Teil auf hausgemachte Fehler zurückgeführt. Das hat Ignaz Walter, 68-jähriger Firmengründer und Mehrheitsaktionär, selbstkritisch eingeräumt. Regelmäßig hatten Aktionäre in den vergangenen Jahren Kritik an der Konzernführung geübt und auf die gefährlich dünne Liquiditätsdecke hingewiesen. Ihr Vorwurf:

Walter versuche, den Konzern durch Fusionen mit ertragsstärkeren Unternehmen zu sanieren. Ein fragwürdiger Weg, den die Gläubiger-Banken zum Schluss dann nicht mehr mitgehen wollten.

Managementfehler

Auch Krisen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sind meist mit selbst verschuldet.

Alarmzeichen werden nicht wahrgenommen oder gar nicht erst erkannt. "Häufig gibt es nicht einmal eine richtige Buchführung", sagt Justus Schneidewind, Insolvenzanwalt in Potsdam. "Controlling ist für die Firmenchefs oft ein Fremdwort." Viele suchen erst externe Hilfe, wenn es richtig kritisch wird. "Ich fahre immer raus und besuche die Firmen", sagt Dieter Straub, Umstrukturierungs- und Sanierungsexperte bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in München. "Wenn ich den Zustand der Grünflächen um den Parkplatz sehe, weiß ich meist schon, wie es um das Unternehmen bestellt ist." Dabei ist Unterstützung gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten besonders wichtig, sei es durch Unternehmensberater, Steuerberater oder sanierungserfahrene Rechtsanwälte. Die Experten erkennen sehr schnell, wo die Schwachpunkte liegen.

Durch transparente Sanierungskonzepte, die von allen Gläubigern abgesegnet werden, lässt sich häufig die drohende Insolvenz in letzter Sekunde abwenden. "Wir versuchen, alle Kreditgeber an einen Tisch zu holen und Poollösungen zu erarbeiten", sagt Jürgen Blersch, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Wiesbaden.

Schwierig wird es, wenn der Unternehmer einzelnen Gläubigern vorher schon besondere Zugeständnisse gemacht hat", warnt Anwalt Blersch.

Die Gefahr einer Insolvenz ist bei einer GmbH deutlich größer als beim Einzelunternehmen

Der Grund: Als Ausgleich für die Haftungsbeschränkung muss der GmbH-Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen eher Insolvenz anmelden.

Ist die GmbH etwa überschuldet, muss sie entweder innerhalb von drei Wochen wieder liquide werden oder der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen (siehe S. 104: "Das Insolvenzverfahren schadlos überstehen").

Da Einzelunternehmer ohnehin mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, besteht diese Verpflichtung für sie nicht. Ein einziger Forderungsausfall kann bei einer klassischen GmbH mit 25 000 Euro Stammkapital schon zur Überschuldung führen", mahnt Anwalt Schneidewind zur Vorsicht.

Wer es dann unterlässt, den Insolvenzantrag zu stellen, macht sich strafbar. Dies gilt auch für jene, die ihre brisante Lage nicht realisiert haben. "Es reicht die theoretische Möglichkeit, sie zu erkennen", sagt Schneidewind.

Was vielen Gründern nicht bewusst ist, die wegen der Haftungsbeschränkung die Rechtsform GmbH wählen: "Bei den Banken bietet sie keinen Schutz des Privatvermögens", sagt Anwalt Blersch.

Ohne persönliche Sicherheiten läuft im Kreditgeschäft nichts." Zusatzrisiko. Darüber hinaus haftet der Geschäftsführer persönlich für die Beiträge seiner Mitarbeiter zur Sozialversicherung sowie für ausstehende Umsatzsteuer. Viele GmbH-Geschäftsführer mit Liquiditätsproblemen begehen den Fehler, Angestellten so lange wie eben möglich ihre vereinbarten Nettogehälter auszuzahlen - zulasten der Sozialkassen. "Wichtig ist, dass der Unternehmer nur so viel Lohn auszahlt, wie er auch entsprechend an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern entrichten kann. Sonst macht er sich strafbar", warnt Anwalt Schneidewind.

Diese Gefahr besteht auch, wenn sich insolvenzgefährdete Unternehmer auf Angebote dubioser Geschäftemacher einlassen. "Droht strafbare Überschuldung? - Kein Problem", "Sagen Sie Ihren Schulden ade" - zwei Beispiele einschlägiger Kleinanzeigen. Auch das Internet hält Angebote dieser Art parat.

Straftaten

Zwar ist es nicht strafbar, Firmen zu verkaufen, Geschäftsführer auszutauschen oder ausländische Firmen zu gründen. Passiert dies allerdings im Zusammenhang mit einer drohenden Insolvenz - und darauf sind einige Angebote gezielt abgestimmt - können langjährige Freiheits- und Geldstrafen die Folge sein. Mögliche Delikte: Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung oder Kreditbetrug.

Eine andere häufig genutzte Möglichkeit, sich Gläubigern zu entziehen: Das private Einfamilienhaus und der Firmenwagen werden schnell noch auf die Ehefrau und die Kinder übertragen. "Es ist in der Praxis sehr schwierig nachzuweisen, ob solche Übertragungen schon im Zusammenhang mit der Insolvenz stehen", sagt Bernd Bieniossek, Oberstaatsanwalt bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Bochum. Gelingt die Überführung, droht Haft.

Auch nach dem Insolvenzantrag gehen die Gläubiger oft leer aus. "Viele Schuldner haben ein mentales Problem. Sie kommen zu spät zu uns", sagt Heinz Vallender, Richter am Insolvenzgericht Köln. Die schwer wiegende Folge: Eine Sanierung ist nicht mehr möglich. Rund die Hälfte aller Verfahren wird mangels Masse eingestellt. Zwar üben die im Auftrag von Schultze & Braun befragten Entscheider Kritik am Insolvenzverfahren, da das Prozedere zu schwerfällig und bürokratisch sei.

Seit der Reform des Insolvenzrechts 1999 bietet es für Schuldner aber durchaus die Chance, saniert aus der Krise hervorzugehen.

Beispiel: der Berliner Schreibwarenhersteller Herlitz.Da gelang die Rettung im Insolvenzverfahren, weil sich die Banken zu großen Zugeständnissen bereit erklärten.

Aber auch manche Insolvenzverwalter tragen Schuld an misslungenen Sanierungen

Betroffene Unternehmer haben oft den Eindruck, dass es ihnen in erster Linie um die eigene Vergütung statt um die Rettung der Gesellschaft geht.

Da werden Fälle an den Mitarbeiterstab delegiert, der sie mehr oder weniger leidenschaftslos abwickelt. Meist arbeiten die Gerichte nur mit einem kleinen Kreis von Verwaltern aus ihrer Umgebung zusammen. Dieser Praxis hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr eine Absage erteilt und solche geschlossenen Verwalterlisten für unzulässig erklärt. Geändert hat sich seither aber kaum etwas.

Ein Unternehmer aus Heinsberg, der nicht genannt werden möchte, klagt: "Zunächst war ich optimistisch, dass der vom Verwalter beauftragte Mitarbeiter es gut mit mir meinte", sagt er. "Doch schnell merkte ich, dass es ihm allein darum ging, das Verfahren vom Tisch zu bekommen." Der Unternehmer sprach bei Gericht vor und bemühte sich intensiv um die Auswechslung des Verwalters - vergeblich. "Nicht mal eine Begründung für die Ablehnung habe ich erhalten." Rechtspfleger Hartmann aus Bremerhaven räumt ein, dass es unter den Verwaltern "auch mal ein schwarzes Schaf geben kann". Ein bestellter Verwalter könne aber nur unter sehr engen Voraussetzungen abgesetzt werden.

Versäumnisse

Fast vier Jahre kämpft der Heinsberger Unternehmer mittlerweile gegen die Mühlen der Justiz - ohne Erfolg. Nicht nur dem Verwalter wirft er massive Versäumnisse vor, sondern auch der zuständigen Amtsrichterin. Gegen beide hat er Strafanzeige erstattet. "Die Frau wusste nicht einmal, was Soll und Haben bedeutet. Blind vertraute sie dem Insolvenzverwalter." Anwalt Schneidewind: "Die Richter haben als Volljuristen meist keine betriebswirtschaftliche Ausbildung. Sie sind auf die Kompetenz des Verwalters angewiesen."

Das Insolvenzverfahren schadlos überstehen

Zweck des Verfahrens ist in erster Linie, die Gläubiger zu befriedigen. Mit der Reform 1999 kam eine neue Zielvorgabe hinzu: Die Unternehmen sollen möglichst saniert, nicht liquidiert werden. - Antragspflicht. Geschäftsführer einer GmbH sowie einer GmbH & Co. KG sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen.

Wer das unterlässt, macht sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. - Eröffnungsbeschluss. Der Amtsrichter prüft mit Hilfe eines Sachverständigen, ob ausreichend Kapital vorhanden ist, die Kosten des Insolvenzverwalters und des Gerichts zu decken. Verneint er das, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.

Bejaht er das, wird das Verfahren eröffnet.

Ein Verwalter erarbeitet einen Sanierungsplan.

Die Löhne der Angestellten zahlt für drei Monate die Arbeitsagentur. - Verfahrensende. Sind alle Gläubiger entsprechend der errechneten Insolvenzquote befriedigt, wird das Verfahren per Beschluss beendet und die Firma im Handelsregister gelöscht. - Restschuldbefreiung. Ehemalige Selbstständige werden ihre Verbindlichkeiten im Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren los. Das Gericht entscheidet nach Feststellung der Überschuldungslage, welches Verfahren angewandt wird. Nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensperiode erlangt der frühere Unternehmer Restschuldbefreiung.

Die Pleite abwenden

Statt Alarmzeichen zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern, verschließen viele Unternehmer die Augen. Ein großer Fehler. - Haftung begrenzen. Zu jeder Zeit sollte sich der Unternehmer klar darüber sein, mit welchem Vermögen er im Fall der Insolvenz einstehen muss.

Die Haftung sollte möglichst minimiert werden, etwa durch Übertragung des privaten Einfamilienhauses und der Ersparnisse auf die Ehefrau.

Dafür ist es zu spät, wenn die Gesellschaft bereits überschuldet ist. - Kapitaldecke stärken. Experten kritisieren seit Jahren, dass deutsche Unternehmer eine zu dünne Eigenkapitaldecke haben. Trotz voller Auftragsbücher sind sie oft zur Insolvenzanmeldung gezwungen, wenn wichtige Forderungen ausfallen. Neben der Finanzierung durch Banken besteht die Möglichkeit, Geld von privaten Geldgebern oder Wagniskapital zu gewinnen.

Weitere Varianten zur Kapitalbeschaffung: Mitarbeiterbeteiligungen, Arbeitnehmerdarlehen.

- Personalkosten senken.

Lassen sich freiwillige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld streichen?

Wie können die Arbeitsabläufe strukturiert werden, damit sich Personal einsparen lässt? Auch Teilzeit- und Altersteilzeitmodelle sowie flexible Gehaltsmodelle sparen Kosten. Das Arbeitsamt berät bei Vorruhestandsvereinbarungen. "Für kriselnde Unternehmen muss es oberste Priorität haben, die Leistungsträger zu halten", sagt Dieter Straub, Sanierungsexperte bei CMS Hasche Sigle in München.

Viele Unternehmer wissen bis heute nicht, dass gewerbliche Kunden seit 2002 automatisch in Verzug geraten

Gehaltserhöhungen lassen sich steuergünstig realisieren, etwa durch die Bereitstellung eines Dienstwagens.

- Kostenblöcke outsourcen

Ist eine eigene Kantine erforderlich? Lassen sich Lohnbuchhaltung und Außendienst outsourcen? Berater empfehlen für diese Bereiche den Tritt auf die Kostenbremse. "Es gibt preiswertere Möglichkeiten", sagt Straub.

- Forderungen managen

Sanierungsexperten kritisieren, dass Firmen sich trotz der schlechten Zahlungsmoral der Kunden zu wenig um ihre offenen Forderungen bemühen. "Viele Unternehmer wissen bis heute nicht, dass gewerbliche Kunden seit 2002 automatisch in Verzug geraten", sagt Ursula Wehrmann-Fritz von Zyklop Inkasso in Krefeld.

Inkasso- und Factoringunternehmen (Informationen und Adressen unter www.inkasso.de, www.bfm-verband.de) können helfen, Forderungen zeitnah zu realisieren.

- Experten einschalten

Solange noch kein Insolvenzgrund vorliegt, hat jeder Unternehmer die Möglichkeit, selbst ein tragfähiges Sanierungskonzept auf die Beine zu stellen. Dabei behilflich sind erfahrene Unternehmens- und Steuerberater sowie spezialisierte Anwaltskanzleien (Adressen unter www.anwalt-suchservice.de).

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Email: presse(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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