Inkassobüros dürfen beraten

Rheinische Post - 14. März 2002

KARLSRUHE (RP). Das Bundesverfassungsgericht hat Inkassofirmen erlaubt, Kunden bei der Schulden-Eintreibung zu beraten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Inkassobüro, das mit der Eintreibung von Bankschulden betraut war, die Schuldner auf die Unwirksamkeit der Darlehen hingewiesen. Die Richter erklärten, dies sei keine Gefahr für den Verbraucherschutz und kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, da ohne die Beratung keine Forderungen geltend gemacht worden wären.

Hinweis: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie eine dazu veröffentlichte Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?presse unter dem Datum 13. März 2002.

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