Inkassobüros dürfen beraten
Rheinische Post - 14. März 2002
KARLSRUHE (RP). Das Bundesverfassungsgericht hat Inkassofirmen
erlaubt, Kunden bei der Schulden-Eintreibung zu beraten.
Im vorliegenden
Fall hatte ein Inkassobüro, das mit der Eintreibung von Bankschulden
betraut war, die Schuldner auf die Unwirksamkeit der Darlehen hingewiesen.
Die Richter erklärten, dies sei keine Gefahr für den Verbraucherschutz
und kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, da ohne die Beratung
keine Forderungen geltend gemacht worden wären.
Hinweis: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie
eine dazu veröffentlichte Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage
des Bundesverfassungsgerichts unter http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?presse unter dem Datum 13. März 2002.
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