Das neue Insolvenzrecht - erste Bilanz

Verfahren oft früh gescheitert.

Rheinische Post - 16. August 2000

Seit Anfang 1999 gilt das neue Insolvenzrecht - Zeit für eine erste Bilanz. Die Erwartungen waren hoch gesteckt, den Schuldner sollte ein Neuanfang ermöglicht werden, die vergleichsweise Einigung zwischen Schuldnern und Gläubigern sollte zu beider Vorteil in den Vordergrund treten. Sind die Erwartungen erfüllt worden?

"Leider hat die Reform nicht das gebracht, was beabsichtigt war- und zwar weder für Gläubiger noch für Schuldner!" sagt Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG mit Sitz in Krefeld. "Zumeist scheiterte das Verfahren bereits beim zwingend erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuch, für den sich der Schuldner einer sogenannten geeigneten Stelle (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt) bedienen muss - denn diese Stellen sind entweder überlastet oder nicht gewillt, solche Tätigkeiten zu übernehmen."

Wenn es dann doch mal zu einem außergerichtlichen Vergleichsangebot komme, scheiter dieser zumeist daran, dass nicht alle Gläubiger zustimmen – bei Vergleichsangeboten, die meist deutlich unter einem Prozent liegen, manchmal sogar bei 0, kein Wunder.

Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch dann doch durchgeführt wurde, aber gescheitert ist, kommt es zum gerichtlichen Verfahren mit erneutem Einigungsversuch. "Hier sieht es leider auch nicht besser aus", so Ostgathe, "Schuldner und Gerichte versinken in einem Papierkrieg, und der Schuldner muss erhebliche Kosten aufbringen, die er sich gerade nicht leisten kann." Tatsächlich liegen die Kosten eines Verfahrens bei mehreren tausend Mark, und die werden nur teilweise, wenn überhaupt. durch Prozess-Kostenhilfe gedeckt. Die Gerichte vertreten die unterschiedlichsten Auffassungen. Außerdem verlangen viele Gerichte die Verwendung komplizierter Formulare. Ostgathe: "Wenn ein Schuldner 30 Gläubiger hat, kann er mit 6000 bis 7000 Kopien rechnen, die zu fertigen und an alle Gläubiger zu verschicken sind. Der Reformbedarf liegt also auf der Hand."

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