Das neue Insolvenzrecht - erste Bilanz

Verfahren oft früh gescheitert.

Rheinische Post - 16. August 2000

Seit Anfang 1999 gilt das neue Insolvenzrecht - Zeit für eine erste Bilanz. Die Erwartungen waren hoch gesteckt, den Schuldner sollte ein Neuanfang ermöglicht werden, die vergleichsweise Einigung zwischen Schuldnern und Gläubigern sollte zu beider Vorteil in den Vordergrund treten. Sind die Erwartungen erfüllt worden?

"Leider hat die Reform nicht das gebracht, was beabsichtigt war- und zwar weder für Gläubiger noch für Schuldner!" sagt Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG mit Sitz in Krefeld. "Zumeist scheiterte das Verfahren bereits beim zwingend erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuch, für den sich der Schuldner einer sogenannten geeigneten Stelle (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt) bedienen muss - denn diese Stellen sind entweder überlastet oder nicht gewillt, solche Tätigkeiten zu übernehmen."

Wenn es dann doch mal zu einem außergerichtlichen Vergleichsangebot komme, scheiter dieser zumeist daran, dass nicht alle Gläubiger zustimmen – bei Vergleichsangeboten, die meist deutlich unter einem Prozent liegen, manchmal sogar bei 0, kein Wunder.

Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch dann doch durchgeführt wurde, aber gescheitert ist, kommt es zum gerichtlichen Verfahren mit erneutem Einigungsversuch. "Hier sieht es leider auch nicht besser aus", so Ostgathe, "Schuldner und Gerichte versinken in einem Papierkrieg, und der Schuldner muss erhebliche Kosten aufbringen, die er sich gerade nicht leisten kann." Tatsächlich liegen die Kosten eines Verfahrens bei mehreren tausend Mark, und die werden nur teilweise, wenn überhaupt. durch Prozess-Kostenhilfe gedeckt. Die Gerichte vertreten die unterschiedlichsten Auffassungen. Außerdem verlangen viele Gerichte die Verwendung komplizierter Formulare. Ostgathe: "Wenn ein Schuldner 30 Gläubiger hat, kann er mit 6000 bis 7000 Kopien rechnen, die zu fertigen und an alle Gläubiger zu verschicken sind. Der Reformbedarf liegt also auf der Hand."

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Email: presse(bittekeinspam)zyklop.de

Weitere Artikel und Informationen

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

Zyklop Inkasso Newsletter

Zyklop NewsletterAktuelle Infos und Tipps zu Inkasso, Finanzen & Recht.
» Jetzt Newsletter bestellen!

Kunden werben - Prämie sichern

Zyklop Inkasso PrämienNutzen Sie Ihre Kontakte und empfehlen Sie unsere Leistungen.
» Prämie sichern!

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Überfällige Forderungen sind nicht wie guter Wein

Was Sie über Außenstände wissen sollten und wie Sie sie in den Griff bekommen. Außenstände – ein unangenehmes Problem für viele Unternehmen, das durch Abwarten nicht geringer wird. Im Gegenteil: Statistiken belegen, dass die Beitreibungschance um so geringer wird, je länger man mit der Geltendmachung der Forderung wartet. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

TripleCheck von Zyklop: So finden Sie den passenden Mieter!

Mit viel Sorgfalt wählen Vermieter ihre zukünftigen Mieter aus. Leider werden Sie dennoch allzu oft enttäuscht. Ausstehende Mietzahlungen können Immobilienbesitzer in gravierenden Fällen selber in die roten Zahlen treiben. Wie kann man sich davor schützen? Eine Antwort ist TripleCheck – die innovative Dienstleistung der Zyklop Inkasso Deutschland GmbH aus Krefeld. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Änderungen des Datenschutzrechts seit April 2010

Seit dem 01.04.2010 hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden sowie die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien. » weiter