Vorsicht Falle - dubiose Inkassofirmen!

Leipziger Volkszeitung - 25. Oktober 2004

Mafiose Gebahren greifen um sich / Bedrohte Schuldner rufen am besten die Polizei.Wenn Schuldner nicht zahlen, ist das mehr als unangenehm. Es kann dadurch sogar die eigene Existenz in Gefahr geraten. Unter finanziellem Druck schenkt mancher der Werbung dubioser Inkassoteams Glauben.

"Ihr Schuldner muss kein Russisch sprechen - er wird uns auch so verstehen!", heißt es bei einem bundesweit agierenden Anbieter. Um Missverständnisse zu vermeiden, besteht der "Außendienst" aus vierschrötigen Muskelmännern, aufgerüstet mit schusssicheren Westen und Pistolenhalfter. Ist niemand zu Hause, wird ein Streichholzbriefchen mit "Grüßen aus Moskau" in den Briefkasten geworfen. "Die sollen glauben, wir sind von der Russen-Mafia", vertraute ein Mitarbeiter einem Nachrichtenmagazin an.

In ihrer Not sehen geprellte Handwerks-
meister oder Vermieter das ,Inkasso brutal` mit Muskelmännern und Mafia-Darstellern als letzte Hoffung. Eine Hoffnung, die trügerisch ist.

Geldeintreiber wie diese agieren in der Regel illegal. In Deutschland müssen Inkassounternehmen vom zuständigen Landgerichtspräsidenten zugelassen werden - nach gründlicher Überprüfung von Kompetenz und Leumund. Das wissen jedoch die Kunden nicht. "In ihrer Not sehen geprellte Handwerksmeister oder Vermieter das ,Inkasso brutal` mit Muskelmännern und Mafia-Darstellern als letzte Hoffung", so Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland. Eine Hoffnung, die trügerisch ist.

Leicht machen sich auf diese Weise auch die Auftraggeber selbst strafbar. Ein Stuttgarter Kaufmann ist kürzlich wegen gemeinschaftlicher Erpressung in vier Fällen verurteilt worden, weil er ein illegales Inkassounternehmen beauftragt hatte, das dann dem Schuldner mit Drohbriefen zusetzte. Wird Gewalt angewendet, droht unter Umständen eine Verurteilung als Anstifter und eine Haftstrafe.

In anderen Fällen wird der Inkassoanbieter gar nicht erst tätig und der Gläubiger über das Honorar noch zusätzlich geschröpft. Dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen liegen zahlreiche Beschwerden von Gläubigern vor, die durch illegale Forderungsbeitreiber noch ärmer geworden sind.

Rechtlich gesehen ist der Inkassovertrag mit einem nicht zugelassenen Inkassounternehmen gemäß Paragraf 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches nichtig, da er gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Der Kunde ist daher nicht verpflichtet, Gebühren zu entrichten. Wenn er schon bezahlt hat, kann er das Geld zurückfordern. Das nützt allerdings nur etwas, wenn auch was zu holen ist. Im Übrigen sei, so Ostgathe, ein zivilisierter und rechtstaatlicher Umgang mit Schuldnern ein Grundsatz der Inkassobranche. Wer bedroht wird, sollte sich an die Polizei wenden.

Besonders häufig trete ein so genanntes "Inkasso-Team Moskau" in Erscheinung. Es gebe vor, russischer Herkunft zu sein und mit besonders effektiven Methoden zu arbeiten. Tatsächlich sei der Sitz des Unternehmens in Berlin und der Inhaber Deutscher. Das Gewerbe werde illegal betrieben und sei nicht als Inkassounternehmen zugelassen.

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