Neues Insolvenzrecht eine Zwischenbilanz

Anderthalb Jahre nach der Insolvenznovelle zieht die Konkursverwalter-Zunft eine nüchterne Bilanz.

Welt am Sonntag - 27. August 2000

Hamburg - Es war so gut gemeint. Angeschlagene Firmen sollten nicht mehr hilflos in der Spirale von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hinunter in die Pleite gezogen werden.

Die zunehmende Anzahl gescheiterter Unternehmungen und die daraus resultierenden Arbeitsplatzverluste zwangen den Gesetzgeber vor wenigen Jahren zur Reform des bis Ende 1998 geltenden Konkurs- und Vergleichsrechtes, das zu stark auf die Zerschlagung und Abwicklung eines Unternehmens abzielte. Heraus kam die vor anderthalb Jahren in Kraft getretene neue Insolvenzordnung (InsO). Das darin verankerte Insolvenzplanverfahren sieht im Kern vor, dass sich die Betriebe "gesund schrumpfen", indem lukrative Geschäftsbereiche erhalten und Kostenkiller abgestoßen werden. Ziel ist die Fortführung des Betriebes. Doch als Sanierungsrecht gefeiert, scheint die neue Ordnung nun selbst sanierungsbedürftig zu sein. "Die Idee hinter dem neuen Verfahren ist zweifelsohne gut. Aber die Gesetzgebung geht völlig an der Praxis vorbei", sagt Rechtsanwalt Stephan Glauer, Syndikus bei der Treuhand- und Beratungsgesellschaft Trebag, die seit mehr als 30 Jahren mittelständische Unternehmen in Fragen der Sanierung und Restrukturierung berät.

Neben seiner persönlichen Erfahrung mit in Not geratenen Firmen, stützt Glauer seine Erkenntnis auf eine aktuelle Umfrage, die die Trebag unter 145 deutschen Insolvenzverwaltern durchgeführt hat und deren Ergebnisse WELT am SONNTAG exklusiv veröffentlicht.

Nach der Studie sind nur etwa fünf Prozent der zahlungsunfähigen Firmen für ein Planverfahren nach neuem Recht geeignet. Noch ernüchternder: Voraussichtlich kann nicht mal ein Prozent dieser Betriebe auch wirklich erfolgreich saniert werden. Nur 28 Prozent der befragten Insolvenzverwalter haben in den vergangenen 20 Monaten überhaupt ein Insolvenzplanverfahren begonnen oder durchgeführt.

Die meisten von ihnen ziehen nach wie vor den Weg der so genannten übertragenden Sanierung vor und veräußern Betriebe oder Betriebsteile außerhalb eines InsO-Planverfahrens. Häufig wird in solchen Fällen der Betrieb für einen symbolischen Wert von einer Mark an eine andere Gesellschaft verkauft.

Zwar wurde eine übertragende Sanierung auch im Insolvenzplanverfahren als möglicher Lösungsansatz verankert, innerhalb des Verfahrens beschritten wird er jedoch kaum.
Grund für die Ablehnung ist vor allem der in der neuen Ordnung verankert § 613 a BGB. Danach muss derjenige, der einen sanierungsbedürftigen Betrieb oder Teile davon übernimmt, auch alle Arbeitnehmer mit deren gesetzlichen Rechten übernehmen. Dabei sind gerade Personalüberhänge und kostenintensive Sozialpläne in den meisten Fällen maßgeblich für die Misere verantwortlich.

Die Gängelei durch den ungeliebten Paragrafen führen immerhin 82 Prozent der befragten als Hauptgrund dafür an, dass sie keine Planverfahren durchführen. Bereits 1988 waren rund 60 Prozent dieser Ansicht. Trotzdem wurde der Passus wieder ins neue Recht integriert. " Das zeigt, wie weit die Vorstellungen des Gesetzgebers von der Praxis entfernt sind urteilt Gauer.

Überdies ärgert ihn, dass der Staat an jeder Sanierung mitverdient. Denn wenn Gläubiger zu Gunsten der Insolvenzmasse auf ihren Forderungen verzichten, muss dieser Verzicht von der Schuldnerfirma als Sanierungsgewinn versteuert werden. Diese Praxis sei mit der ursprünglichen Sanierungsidee nicht vereinbar.

Von Consultants und Verwalter gleichermaßen positiv gesehen wird hingegen die von der InsO geschaffene Möglichkeit, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Restrukturierung stellen zu können.

Nur: Angenommen wird dieses Angebot von den Unternehmen so gut wie nie. Die meisten Anträge gehen erst dann beim Insolvenzgericht ein, wenn die Firma schon substanzlos vor sich hinschlingert. Zu spät, um rechtzeitig mit den Geschäftspartnern geeignete Gegenmaßnahmen vereinbaren und einleiten zu können.

Grund für die Bummelei: Der Unternehmer hat Angst vor sozialer Ächtung. "Eine Insolvente Firma ist nach wie vor nicht gesellschaftsfähig", so die Studie. Die Unterstützung zahlungsunfähiger Unternehmen werde häufiger nicht sachlich nach Fakten ausgerichtet, sondern emotional abgelehnt. Schuldner und Gläubiger verstünden die Insolvenz als eine finale Entscheidung.
"Der Unternehmer ist mit dem Stigma des Bankrotteurs und Pleitiers gebrandmarkt", so Glauer. Er appelliert an die Betroffenen: "Eine drohende Pleite ist eine Chance, kein Weltuntergang. Das muss endlich in die Köpfe aller Beteiligten."

In den USA ist dieser Sinneswandel schon längst vollzogen. Dort wird bereits jedes fünfte Insolvenzunternehmen nach dem so genannten Chapter 11 saniert. Und in Großbritannien schafft bereits jedes zehnte zahlungsunfähige Unternehmen die erfolgreiche Restrukturierung.
Das US-Recht mit dessen Grundsatz "Aufrechterhalten statt Abwickeln" diente dem deutschen Gesetzgeber als Vorbild für die eigene Insolvenznovelle. Dafür wurde vor allem der Insolvenzverwalter als Interims-Geschäftsführer mit mehr Rechten ausgestattet.

Er darf nun beispielsweise unbeugsame Gläubiger zur Sanierung und damit zum vorläufigen Forderungsverzicht zwingen. Voraussetzung: Die Hälfte aller Gläubiger muss der Sanierung bereits zugestimmt haben.

Zudem darf der Insolvenzverwalter in seiner Geschäftsführerfunktion die Herausgabe von Gläubigerware verwehren. Früher konnten Lieferanten ihre Waren im Konkursfall zurückverlangen. Die Folge: Mangels Masse wurden viele Verfahren nicht eröffnet. Heute hat das Prinzip der Aufrechterhaltung des Betriebsablaufes und der Produktion deutlichen Vorrang vor Gläubigerinteressen.

Doch eines kann die neue InsO den Schuldnerfirmen nicht abnehmen: Ihre Gläubiger und Kapitalgeber vom Erfolg einer Sanierung nach dem Planverfahren zu überzeugen. "Das ist nur unter Einbeziehung von sanierungserfahrenem und betriebswirtschaftlichem Know-how möglich", so Glauer. Unternehmerische Kompetenz könne die InsO eben nicht ersetzen.

Der nötige Sinneswandel hin zum Sanierungsdenken werde nicht dadurch gefördert, dass der Staat ständig versuche, wirtschaftliche Abläufe im Detail per Gesetz zu regeln oder gar in Einzelfällen, wie bei der Baufirma Holzmann geschehen, einzugreifen, heißt es in der Studie. Benötigt würden schlanke und praxisorientierte Regelungen.
Auch Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso AG, sieht Sanierungsbedarf für die neue Ordnung: "Die Reform hat weder für den Gläubiger noch für den Schuldner das gebracht, was beabsichtigt war."
Und bei Vergleichsangeboten die meist deutlich unter einem Prozent lagen, sei es kein Wunder, wenn die Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung nicht zustimmten. Und auch der Schuldner werde schwer gebeutelt: "Wer zum Beispiel 30 Gläubiger hat, muss im Einzelfall mit 6000 bis 7000 Kopien rechnen, die er anfertigen muss."
In einem Fall jedoch würden die Kritiker der InsO-Bürokratie wie Glauer und Ostgathe sicherlich gerne selbst einen Papierkrieg anzetteln: für einen Auftrag auf Sanierung der neuen Insolvenzordnung.

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