Schuldner in Saus und Braus?

Rheinische Post - 06. September 2001

Zyklop Inkasso mit Sitz in Krefeld empfiehlt: Kräftig Druck machen. Viele Gläubiger haben das schon erlebt: Der Versuch, die eigenen Außenstände beizutreiben, scheitert, weil der Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgibt oder in Insolvenz ist und bei ihm – jedenfalls offiziell – nichts zu holen ist.

Danach folgt dann die eigentliche Überraschung: Am Lebensstil des Schuldners, der doch eigentlich pleite sein sollte, ändert sich nichts, jedenfalls nichts zum Negativen. Er betreibt sein Geschäft weiter, fährt auf einmal mit einem neuen Auto durch die Gegend, der geprellte Gläubiger traut seinen Augen nicht.

„Tatsächlich passiert das ziemlich oft!“ sagt Martin Ostgathe, Vorstand der bundesweit tätigen Zyklop Inkasso Deutschland AG mit Sitz in Krefeld. „Jeden Tag rufen uns Kunden an, die uns darauf hinweisen, dass beim Schuldner doch was zu holen sein muss, weil er z. B. sein Geschäft weiter betreibe oder gerade ein neues Auto gekauft habe.“

In ein neues Auto des Schuldners kann man theoretisch schon vollstrecken – praktisch sieht es aber zumeist so aus, dass das Fahrzeug nur geleast ist oder dass es auf jemand anders, z. B. die Ehefrau, zugelassen ist!

Wie kann so etwas passieren? Kann man hier nicht erneut vollstrecken? „In ein neues Auto des Schuldners kann man theoretisch schon vollstrecken – praktisch sieht es aber zumeist so aus, dass das Fahrzeug nur geleast ist oder dass es auf jemand anders, z. B. die Ehefrau, zugelassen ist!“ sagt der Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG. „Vollstreckungsmaßnahmen bringen dann nichts, kosten nur erneut Geld.“

Aber darf der Schuldner denn sein Gewerbe weiter betreiben? Diese Frage beantwortet die Gewerbeordnung, laut der die Ausübung eines Gewerbes bei Unzuverlässigkeit des Schuldners durch das Gewerbeamt zu untersagen ist. „Hier können wir dem geprellten Gläubiger nur dringend empfehlen, beim zuständigen Gewerbeamt die Untersagung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit zu beantragen!“ sagt Martin Ostgathe. „Auch hier gibt es allerdings Schlupflöcher. Oft läuft der Betrieb unter anderer – wenn auch ähnlicher - Firmierung weiter und Inhaber ist offiziell dann z. B. die Ehefrau. Die „neue“ Firma haftet dann nicht bezüglich der Schulden der alten Firma, Vollstreckungsversuche sind sinnlos.“

Sind die Gläubiger solchen Machenschaften hilflos ausgeliefert? Dazu sagt der Inkasso-Spezialist: „Fairer weise muss man sagen, dass die Erfolgsaussichten in solchen Fällen nicht sehr groß sind, es bestehen aber durchaus noch Chancen, wenn man hier – am besten mit Unterstützung eines Spezialisten – beharrlich am Ball bleibt, dem Schuldner immer wieder auf die Füße tritt, ihn immer wieder merken lässt, dass man ihn nicht vergessen hat. Alle drei Jahre kann er erneut die Eidesstattliche Versicherung abgeben, er bekommt keine Kredite mehr, seine Konten sind gepfändet, für viele wird der Druck so stark, dass sie sich schließlich doch zur Zahlung entschließen.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Email: presse(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

Zyklop Inkasso Newsletter

Zyklop NewsletterAktuelle Infos und Tipps zu Inkasso, Finanzen & Recht.
» Jetzt Newsletter bestellen!

Kunden werben - Prämie sichern

Zyklop Inkasso PrämienNutzen Sie Ihre Kontakte und empfehlen Sie unsere Leistungen.
» Prämie sichern!

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Fluchtpunkt Ausland

Bankrotte Unternehmer nutzen liberales EU-Insolvenzrecht. Die Gläubiger gehen leer aus. Es sah nach einem lukrativen Geschäft aus. In Videotheken in ganz Deutschland sollten DVD-Automaten aufgestellt werden. Die Gancza & Koch Zerspanungstechnik in Menden bekam den Auftrag und lieferte pünktlich. Zunächst wurden die Rechnungen prompt bezahlt. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Änderungen des Datenschutzrechts seit April 2010

Seit dem 01.04.2010 hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden sowie die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Effektiveres Auslandsinkasso durch Europäischen Mahnbescheid

Seit Anfang des Jahres gibt es europaweit das Europäische Mahnverfahren, das es den Gläubigern unter erleichterten Bedingungen ermöglicht, Geldforderungen gegen Schuldner im europäischen Ausland durchzusetzen. „Endlich wirkt sich die europäische Einigung auch im Bereich der aus,“ sagt Lothar Hilse, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland GmbH. » weiter