Dubiose Inkassoteams! Bedrohte Schuldner rufen am besten immer die Polizei zu Hilfe.

Sächsische Zeitung - 26. November 2004

"Ihr Schuldner muss kein Russisch sprechen - er wird uns auch so verstehen!" heißt es in der Werbung eines bundesweit agierenden Anbieters. Um Missverständnisse zu vermeiden, besteht der "Außendienst" aus vierschrötigen Muskelmännern, aufgerüstet mit schusssicheren Westen und Pistolenhalfter. Ist niemand zu Hause, wird ein Streichholzbriefchen mit "Grüßen aus Moskau" in den Briefkasten geworfen. "Die sollen glauben, wir sind von der Russen-Mafia", vertraute ein Mitarbeiter einem Nachrichtenmagazin an.

Geldeintreiber wie diese agieren in der Regel illegal. In Deutschland müssen Inkassounternehmen vom zuständigen Landgerichtspräsidenten zugelassen werden - nach gründlicher Überprüfung von Kompetenz und Leumund. Muskelmänner und Mafiadarsteller haben da keine Chance. Das wissen jedoch die Kunden nicht. In ihrer Not sehen geprellte Handwerksmeister oder Vermieter das "Inkasso brutal" als letzte Hoffung, so Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG, Krefeld.

Eine Hoffnung, die trügerisch ist! Man macht sich leicht selbst strafbar. Ein Stuttgarter Kaufmann ist kürzlich wegen gemeinschaftlicher Erpressung in vier Fällen verurteilt worden, weil er ein illegales Inkassounternehmen beauftragt hatte, das dann dem Schuldner mit Drohbriefen zusetzte. Wird Gewalt angewendet, droht unter Umständen eine Verurteilung als Anstifter und eine Haftstrafe.

In anderen Fällen wird der Inkassoanbieter gar nicht erst tätig bzw. der Gläubiger über das Honorar noch zusätzlich geschröpft. Dem Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen liegen zahlreiche Beschwerden von Gläubigern vor, die durch eine Zusammenarbeit mit illegalen Forderungsbeitreibern noch ärmer geworden sind.

Im Übrigen sei, ein zivilisierter und rechtstaatlicher Umgang mit Schuldnern ein Grundsatz der Inkassobranche.

Rechtlich gesehen ist der Inkassovertrag mit einem nicht zugelassenen Inkassounternehmen gemäß § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches nichtig, da er gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Der Kunde ist daher nicht verpflichtet, Gebühren zu entrichten. Wenn er schon bezahlt hat, kann er das Geld zurückfordern. Das nützt allerdings nur dann etwas, wenn auch was zu holen ist. Im Übrigen sei, so Zyklop-Vorstand Ostgathe, ein zivilisierter und rechtstaatlicher Umgang mit Schuldnern ein Grundsatz der Inkassobranche. Wer bedroht wird, sollte sich an die Polizei wenden.

Besonders häufig trete ein so genanntes "Inkasso Team Moskau" in Erscheinung. Es gebe vor, russischer Herkunft zu sein und mit besonders effektiven Methoden zu arbeiten. Tatsächlich sei der Sitz des Unternehmens in Berlin, der Inhaber sei Deutscher. Das Gewerbe werde illegal betrieben und sei nicht als Inkassounternehmen zugelassen. Trotz des Werbeslogans sprächen die Mitarbeiter - wenn überhaupt - allenfalls gebrochen Russisch."

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