Firmenbestatter locken in die Illegalität

Insolvenzen: Dubiose Aufkäufer versprechen zahlungsunfähigen Unternehmern Hilfe - Gläubiger stehen nach Firmenverkauf im Regen.

VDI nachrichten - 20. August 2004

"Hilfe im Insolvenzfall binnen 24 Stunden" - solche Anzeigen findet man immer wieder. Die versprochene Rettung entpuppt sich nicht selten als dubioses Geschäft. Juristen sprechen von "illegaler gewerbsmäßiger Firmenbestattung".

Das Ganze geschieht mit notariellem Segen: Geschäftsführer überschuldeter Firmen übertragen ihre Anteile - oft für einen Euro - sowie die Geschäftsführung an einen Bestatter. Dieser verlegt den Sitz des Unternehmens, ändert dessen Namen und Zweck, schließt oder veräußert es nach kurzer Zeit weiter. Die Gläubiger wundern sich über unzustellbare Briefe oder abgemeldete Telefonschlüsse. Schließlich erfahren sie von einem neuen Geschäftsführer, der in Spanien oder anderswo sitzen soll, und nur wenig später von einem Insolvenzverfahren bzw. der Liquidation.

Wer seine Firma auflösen will, ist verpflichtet, zuvor sämtliche Schulden zu bezahlen. Bei Zahlungsunfähigkeit muss er Insolvenz beantragen.

Der bisherige Besitzer lässt verlauten, er habe die Firma ordnungsgemäß verkauft. Tatsächlich hat er sich strafbar gemacht. "Wer seine Firma auflösen will, ist verpflichtet, zuvor sämtliche Schulden zu bezahlen. Bei Zahlungsunfähigkeit muss er Insolvenz beantragen", erläutert Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG, Neuss, die Rechtslage. Der Regelstrafrahmen bei Konkursvergehen sieht bis zu fünf Jahre Haft vor.

Dennoch boomt die Bestatter-Branche. Doris Möller, Referatsleiterin beim DIHK, geht von bundesweit mehreren Tausend Firmenbestattungen pro Jahr aus. Zu verlockend ist offenbar die Aussicht, für eine Einmalzahlung - bis zu 20 % der Verbindlichkeiten sind keine Seltenheit - alle Sorgen los zu werden. Das Privatvermögen bleibe unangetastet, der Name werde nicht in die Lokalpresse gezerrt, es gebe nicht einmal einen Schufa-Eintrag, werben die Anbieter. In vielen Fällen behalten sie sogar Recht. Denn auch die Justiz wird Opfer der systematischen Verschleierung.

Das Insolvenzgericht kann aufgrund der großen Entfernung zum Ursprungssitz etwaige Anfechtungs- und Haftungsansprüche nur schwer aufklären, zumal die Gläubiger oft resignieren und das Ganze aus Kostengründen nicht weiter verfolgen. Die Staatsanwaltschaft hat kaum Chancen, Geschäftsunterlagen zu beschlagnahmen, da diese nicht mehr aufzufinden oder ins Ausland transferiert worden sind. Schließlich, so Markus Neuner, Justitiar bei der IHK München, handele es sich bei einem Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel oder einer Umfirmierung grundsätzlich um legale Vorgänge.

Nun sehe es allerdings so aus, als nähme die Justiz das "Bestatterwesen" ins Visier. Laut Neuner wachse die Bereitschaft, nicht mehr die juristischen Teilakte einer Firmenbestattung, sondern die mögliche kriminelle Absicht der Gläubigerschädung im Vordergrund zu sehen und trotz aller Hemmnisse Ermittlungen einzuleiten.

Rund 10 % der bei uns anhängigen Verfahren wegen Konkursvergehen stehen in Zusammenhang mit der zweifelhaften Entsorgung eines Unternehmens", erklärt Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu, Frankfurt. Die Bestatter gelten als Mittäter, unter Umständen sogar als Anstifter. Sie residieren aber meist im Ausland und sind entsprechendschwer zu fassen.

Allerdings verhindert ein Ermittlungsverfahren unter Umständen die handelsrechtliche Abwicklung. Sittenwidrige Geschäfte sind nämlich ungültig und dürfen nicht vollzogen werden. So gab das Bayerische Oberste Landesgericht (1Z AR 83/03) einem Berliner Insolvenzrichter Recht, der die Verweisung in seinen Zuständigkeitsbereich abgelehnt hatte. Es bestand der Verdacht einer gewerbsmäßigen Firmenbestattung, bei der die Erschleichung eines vom Sitz der Gesellschaft entfernten Gerichtsstandes den eigentlich Verantwortlichen ermöglichen sollte, "sich aus der Haftung zu stehlen". Elektronische Archive erleichtern die Enttarnung solcher Vorgänge.

Ein geprellter Gläubiger braucht bei der Online-Suche im Handelsregister, etwa über "www.genios.de", nur den Namen des neuen Geschäftsführers einzugeben. Es erscheint eine Liste aller von ihm "betreuten" Firmen. Zyklop Inkasso empfiehlt, in diesen Fällen Strafanzeige zu erstatten und hat einen Mustertext im Internet veröffentlicht. Auch Insolvenzverfahren kann man im Web finden. Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de finden sich die Mitteilungen aus Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

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