Von 2002 an: Neue Verjährungsfristen
Offenburger Tageblatt - 23. Juli 2001
Bei Forderungen auf zumeist drei Jahre vereinheitlicht.
Krefeld (red/geo).
Die meisten Verjährungsfristen bei offenen Rechnungen werden am 1.
Januar 2002 auf drei Jahre vereinheitlicht. "Dadurch wird mehr Rechtssicherheit
geschaffen", sagt Martin Ostgathe, Chef des Krefelder Inkassobüros
Zyklop. Bisher galten je nach Fall meist Fristen zwischen sechs Monaten
und vier Jahren.
Allerdings ändert sich auch die Berechnung. Das hält Ostgathe
für den Haken der Reform. Liefen die Fristen bisher ab Jahresende,
so laufen sie von 2002 an bereits ab Fälligkeit der Rechnung. "Diese
Regelung ist unglücklich", sagt Ostgathe. "Bisher war es für
den Gläubiger einfach, gegen Ende des Jahres zu prüfen, ob Forderungen
verjähren. Diese Erleichterung entfällt jetzt." Dies mache eine
ständige Forderungsüberwachung erforderlich.
Rechtskräftig festgestellte Forderungen verjähren nach wie vor
erst nach 30 Jahren.
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