Von 2002 an: Neue Verjährungsfristen

Offenburger Tageblatt - 23. Juli 2001

Bei Forderungen auf zumeist drei Jahre vereinheitlicht. Krefeld (red/geo).

Die meisten Verjährungsfristen bei offenen Rechnungen werden am 1. Januar 2002 auf drei Jahre vereinheitlicht. "Dadurch wird mehr Rechtssicherheit geschaffen", sagt Martin Ostgathe, Chef des Krefelder Inkassobüros Zyklop. Bisher galten je nach Fall meist Fristen zwischen sechs Monaten und vier Jahren.

Allerdings ändert sich auch die Berechnung. Das hält Ostgathe für den Haken der Reform. Liefen die Fristen bisher ab Jahresende, so laufen sie von 2002 an bereits ab Fälligkeit der Rechnung. "Diese Regelung ist unglücklich", sagt Ostgathe. "Bisher war es für den Gläubiger einfach, gegen Ende des Jahres zu prüfen, ob Forderungen verjähren. Diese Erleichterung entfällt jetzt." Dies mache eine ständige Forderungsüberwachung erforderlich.

Rechtskräftig festgestellte Forderungen verjähren nach wie vor erst nach 30 Jahren.

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