Zinsen / Die Kosten der Schulden
Wirtschaftswoche NR. 006 - 30. Januar 2003
Wer seine Rechnung nicht pünktlich bezahlt, muss mit Verzugszinsen büßen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich der Zinssatz nach dem
Gesetz: Für Geschäftsleute liegt er acht Prozentpunkte über dem so genannten
Basiszinssatz, bei einem Privatmann fünf Prozentpunkte.
Der Basiszinssatz
ändert sich halbjährlich. Seit dem 1. Januar 2003 beträgt er 1,97 Prozent,
die Verzugszinsen liegen damit bei 9,97 Prozent für Profis und 6,97 für
Private. Die aktuellen Zinssätze stehen im Internet (www.bundesbank.de).
Im Vertrag können jedoch andere Zinssätze vereinbart werden. Der Gläubiger
kann höhere Verzugszinsen berechnen, wenn er nachweist, dass er einen
Bankkredit mit höheren Zinsen bedient, "selbst wenn der Kredit nichts
mit dem geliehenen Geld zu tun hat", sagt Martin Ostgathe, Vorstand des
Inkassounternehmens Zyklop.
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