Zinsen / Die Kosten der Schulden

Wirtschaftswoche NR. 006 - 30. Januar 2003

Wer seine Rechnung nicht pünktlich bezahlt, muss mit Verzugszinsen büßen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich der Zinssatz nach dem Gesetz: Für Geschäftsleute liegt er acht Prozentpunkte über dem so genannten Basiszinssatz, bei einem Privatmann fünf Prozentpunkte.

Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich. Seit dem 1. Januar 2003 beträgt er 1,97 Prozent, die Verzugszinsen liegen damit bei 9,97 Prozent für Profis und 6,97 für Private. Die aktuellen Zinssätze stehen im Internet (www.bundesbank.de).

Im Vertrag können jedoch andere Zinssätze vereinbart werden. Der Gläubiger kann höhere Verzugszinsen berechnen, wenn er nachweist, dass er einen Bankkredit mit höheren Zinsen bedient, "selbst wenn der Kredit nichts mit dem geliehenen Geld zu tun hat", sagt Martin Ostgathe, Vorstand des Inkassounternehmens Zyklop.

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