Mahnung - Online Mahnauftrag

Von Fall zu Fall: Mahnservice (vor Inkasso)

Schuldner ist nicht gleich Schuldner. Und nicht in jedem Fall ist der schnelle Inkassoauftrag das adäquate Mittel, da dieser mit Kosten für Ihren Kunden verbunden ist – und möglicherweise eine Geschäftsbeziehung, die Sie fortsetzen möchten, belastet.

Individualität bedeutet für uns: Sie entscheiden, ob wir den Kunden zunächst nur mahnen oder gleich ein Inkassoverfahren einleiten.

Und so funktioniert der Mahnservice

Das Mahnschreiben fertigen wir nach Ihren individuellen Vorgaben an, kuvertieren, frankieren und versenden es. Dabei können Sie wählen zwischen Zahlungserinnerung, zweiter und letzter Mahnung.

Effizienter Mahnservice ohne Inkassokosten

Die mit Zyklop-Logo versehene Mahnung zeigt mit Sicherheit Wirkung beim Schuldner. Der Ernst der Situation ist unmissverständlich. Dennoch entstehen Ihrem Kunden hierbei keine Kosten. Vom zahlungswilligen und nur etwas „vergesslichen“ Kunden erhalten Sie in der Regel schnell Ihr Geld, ohne die Geschäftsverbindung zu gefährden.

Denn für unseren Mahnservice fallen weder bei Ihnen noch bei Ihrem Kunden Inkassokosten an.

Zahlt der Kunde jedoch noch immer nicht, ist es Zeit für ein Inkassoverfahren, das Sie sofort einleiten sollten. Nur dann haben Sie die bestmögliche Chance, Ihre Forderung zu realisieren. Nehmen Sie uns beim Wort: Ihre Sorgen möchten wir haben.

Den Inkassoauftrag können Sie mit nur wenigen Mausklicks starten.

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Überfällige Forderungen sind nicht wie guter Wein

Was Sie über Außenstände wissen sollten und wie Sie sie in den Griff bekommen. Außenstände – ein unangenehmes Problem für viele Unternehmen, das durch Abwarten nicht geringer wird. Im Gegenteil: Statistiken belegen, dass die Beitreibungschance um so geringer wird, je länger man mit der Geltendmachung der Forderung wartet. » weiter

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Änderungen des Datenschutzrechts seit April 2010

Seit dem 01.04.2010 hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden sowie die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien. » weiter