Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen zum Zyklop Inkasso Kundenlogin sowie unseren Leistungen in den Bereichen Inkasso und Wirtschaftsauskunft.
- bei der Neuanmeldung
- bei der Anmeldung
- zu Wirtschaftsauskünften
- zum Mahnverfahren
- zum Inkassoverfahren
Neuanmeldung:
Warum muss ich den Nutzungsvertrag auch dann unterschrieben
zurück faxen, wenn ich schon Zyklopkunde bin?
In Pkt. 5 des Nutzungsvertrages bestätigen Sie uns, dass Sie gemäß den
Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes dafür Sorge tragen, dass Unbefugte
keinen Zugang zu Ihren Zyklopseiten erhalten.
Ist die Nutzung kostenfrei?
Ja. Wenn Sie bereits einen Vertrag mit Zyklop Inkasso haben benötigen wir
die AGB aus Datenschutzrechtlichen Gründen dennoch.
Weitere Kosten entstehen für Sie dadurch nicht.
Wie drucke ich den Nutzungsvertrag aus?
Indem Sie das farbig gekennzeichnete "drucken" auf dem Nutzungsvertrag
anklicken.
Ich habe vergessen, den Nutzungsvertrag auszudrucken, was nun?
Gehen Sie erneut auf den Link "Neuanmeldung". Als erstes Fenster erscheint
dort noch einmal der Internetnutzungsvertrag. Drucken Sie ihn aus und
verlassen Sie unsere Seite ohne sich erneut zu registrieren.
Wann werde ich freigeschaltet?
Unmittelbar nachdem Sie uns den Nutzungsvertrag unterschrieben zurückgefaxt
haben.
Anmeldung:
Ich habe mich mehrfach mit falschem Passwort angemeldet und bin gesperrt
worden. Was muss ich jetzt tun?
Melden Sie sich telefonisch bei unserer Hotline, wir veranlassen dann
Ihre erneute Freischaltung.
Wirtschaftsauskünfte:
Woher stammen die Informationen auf den Datenbanken?
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Informationsquellen. Zum einen
anfrageunabhängige Informationsquellen, die automatisch in die Datenbänke
unserer Partner einmelden. Dazu gehören:
- Bundesanzeiger
- Handelsregister (veröffentl.)
- Genossenschaftsregister
- Vereinsregister
- Schuldnerverzeichnis
- Veröffentlichungen zu Konkurs-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren
- Inkassomeldungen der verschiedenen Partnerunternehmen
- Zahlungserfahrungen der Poolpartner usw.
Zum anderen anfragebedingte Informationsquellen, bei denen unsere Partner ihre Wirtschaftauskünfte vervollständigen. Z.B.:
- Lieferantenrückfragen
- Direktbefragungen
- Nachschlagewerke
- Internet
- Div. Register
- Branchenverzeichnisse usw.
All diese Information werden auf den Datenbänken gesammelt, dort ausgewertet und zu Wirtschaftsinformationen verarbeitet.
Erfährt ein von mir angefragter Kunde, dass ich mir eine Wirtschaftsinformation
über ihn gezogen habe?
Nein.
Wenn ich bei einem BusinessCheck die Wahlmöglichkeit "alle anfragen"
wähle, muss ich dann auch gleich mehrere Auskünfte bezahlen?
Nein. Unser System überprüft dann lediglich welcher unserer Partner
Informationen gespeichert hat und macht Ihnen bei evtl. Namensgleichheit mehrere
Vorschläge. Erst wenn Sie aus diesen Vorschlägen einen auswählen
und bestellen, werden die Einheiten von Ihrem Einheitenkonto abgebucht.
Werden die Wirtschaftsinformationen von Kreditversicherungen akzeptiert?
Alle Kreditversicherungen akzeptieren den BusinessCheck.
Mahnverfahren:
Wie lege ich einen Mahnauftrag an?
Nach der Anmeldung klicken Sie die Onlinedienste an. Über den Link Aktenanlage
haben Sie dann die Wahlmöglichkeit zwischen Mahnauftrag und Inkassoauftrag.
Ist das Mahnverfahren für meinen Kunden kostenpflichtig?
Nein
Was bedeutet FremdID?
Unter FremdID können Sie Ihre Kundennummer Ihres Kunden eingeben. So ist
in der Übersichtstabelle die entsprechende Mahnung für Sie später
leichter zu identifizieren.
Wie ändere ich die Mahnstufe eines bereits angelegten Mahnverfahrens?
Bei Aufruf der Aktenneuanlage erscheint eine Übersichtstabelle der bereits
durchgeführten Mahnungen. Durch anklicken des Blockes links neben der entsprechenden
Mahnung rufen Sie diese erneut auf. Auf der ersten Seite können Sie dann
die Mahnstufe ändern und sofort absenden ohne weitere Seiten nochmals aufrufen
zu müssen.
Inkassoverfahren:
Muss ich zur Anlage von Inkassoaufträgen im Internet auch dann eine Neuanmeldung durchführen, wenn ich keine Wirtschaftsinformationen nutze?
Ja. Eine einmalige Neuanmeldung ist erforderlich, da Sie in Zukunft über
unser Akteninformationssystem online Ihren Aktenstand einsehen können, muss
Ihr Zugang auf unsere Seiten aus datenschutzrechtlichen Gründen und auch
zu Ihrer eigenen Sicherheit geschützt werden.
Wie lege ich einen Inkassoauftrag an?
Nach der Anmeldung klicken Sie die Onlinedienste an. Über den Link Aktenanlage haben Sie dann die Wahlmöglichkeit zwischen Mahnauftrag und Inkassoauftrag.
Kostet die Aktenanlage eines Inkassoauftrages im Internet ebenfalls eine halbe Einheit?
Nein. Selbstverständlich bleibt die Aktenanlage für unsere Inkassokunden
weiterhin kostenfrei.
Kann ich online auch Informationen zum Sachstand einer Inkassoakte erhalten?
Im "Akteninformationssystem" erhalten Sie einen Überblick über alle auch Ihre Inkassoakten sowie den jeweiligen Bearbeitungstand.

